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| von Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck

Unerlaubtes Überholen auf Autobahn-Parkplätzen

gezielte Kontrollen

Am Dienstagmorgen führte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck am BAB-Parkplatz Pippinger Flur (Parkplatz unmittelbar vor dem Ende der A8 in Richtung München) eine gezielte Kontrolle von Verkehrsteilnehmern durch, die den Parkplatz zum Umfahren eines Staus auf der Hauptfahrbahn nutzten.

Ab 07:30 Uhr  bildete sich hier im zweispurigen Bereich der BAB A8  ein Rückstau aufgrund sehr hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr.

Innerhalb von 45 Minuten wurden hier 10 Pkw-Fahrer angehalten, die den Parkplatz ohne anzuhalten durchfuhren  um somit schneller vorwärts zu kommen, anstatt sich ordnungsgemäß  wie die anderen Verkehrsteilnehmer im Stau einzuordnen und einen gewissen Zeitverlust in Kauf zu nehmen.

Die Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass dieses  unerlaubte Umfahren eines Staus eine nicht geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung darstellt, die mit einem Bußgeld von 75,- Euro und einem Punkt geahndet wird. Außerdem ist bei einer Anhaltung durch die Polizei der Zeitverlust  wesentlich größer.   

Da es  im Bereich des  Parkplatz Pippinger Flur immer wieder zu Stauungen kommt, werden hier auch weiterhin  durch die Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck  gezielte  Kontrollen durchgeführt.  

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Am Dienstagmorgen führte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck am BAB-Parkplatz Pippinger Flur (Parkplatz unmittelbar vor dem Ende der A8 in Richtung München) eine gezielte Kontrolle von Verkehrsteilnehmern durch, die den Parkplatz zum Umfahren eines Staus auf der Hauptfahrbahn nutzten.

Ab 07:30 Uhr  bildete sich hier im zweispurigen Bereich der BAB A8  ein Rückstau aufgrund sehr hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr.

Innerhalb von 45 Minuten wurden hier 10 Pkw-Fahrer angehalten, die den Parkplatz ohne anzuhalten durchfuhren  um somit schneller vorwärts zu kommen, anstatt sich ordnungsgemäß  wie die anderen Verkehrsteilnehmer im Stau einzuordnen und einen gewissen Zeitverlust in Kauf zu nehmen.

Die Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass dieses  unerlaubte Umfahren eines Staus eine nicht geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung darstellt, die mit einem Bußgeld von 75,- Euro und einem Punkt geahndet wird. Außerdem ist bei einer Anhaltung durch die Polizei der Zeitverlust  wesentlich größer.   

Da es  im Bereich des  Parkplatz Pippinger Flur immer wieder zu Stauungen kommt, werden hier auch weiterhin  durch die Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck  gezielte  Kontrollen durchgeführt.  

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