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| von Polizei Planegg

Falsch eingeordnet und Verkehrsunfall in Gräfelfing Lochham verursacht

Weil sich ein 51-Jähriger mit seinem Pkw vor einer Ampel in Gräfelfing Lochham auf der falschen Fahrspur befand, wollte er seinen Fehler schnell noch korrigieren. Dabei hatte er jedoch den Toyota eines 24-Jährigen aus Sigmaringen übersehen und einen Verkehrsunfall verursacht.

Der Gräfefliniger befuhr mit seinem VW am Dienstagnachmittag, den 26.07.2016, gegen 13.30 Uhr, die Lochhamer Straße östlich und kam an der Lichtzeichenanlage vor der Pasinger Straße zum Stehen. Er hatte sich jedoch falsch eingeordnet und wollte auf die rechte Spur wechseln. Aus diesem Grund setzte er mit seinem VW zurück auf die Spur rechts neben ihm, übersah dabei aber den dort bereits wartenden Toyota des 24-Jährigen. Dabei erfasste er mit dem rechten Stoßstangeneck seines Pkw die linke hintere Seite am Toyota.

Während sich der Schaden am VW mit wenigen hundert Euro in Grenzen hielt, entstand am Toyota des 24-Jährigen ein Sachschaden in Höhe von 5000 Euro.

Verletzt wurde niemand.

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Falsch eingeordnet und Verkehrsunfall in Gräfelfing Lochham verursacht

Weil sich ein 51-Jähriger mit seinem Pkw vor einer Ampel in Gräfelfing Lochham auf der falschen Fahrspur befand, wollte er seinen Fehler schnell noch korrigieren. Dabei hatte er jedoch den Toyota eines 24-Jährigen aus Sigmaringen übersehen und einen Verkehrsunfall verursacht.

Der Gräfefliniger befuhr mit seinem VW am Dienstagnachmittag, den 26.07.2016, gegen 13.30 Uhr, die Lochhamer Straße östlich und kam an der Lichtzeichenanlage vor der Pasinger Straße zum Stehen. Er hatte sich jedoch falsch eingeordnet und wollte auf die rechte Spur wechseln. Aus diesem Grund setzte er mit seinem VW zurück auf die Spur rechts neben ihm, übersah dabei aber den dort bereits wartenden Toyota des 24-Jährigen. Dabei erfasste er mit dem rechten Stoßstangeneck seines Pkw die linke hintere Seite am Toyota.

Während sich der Schaden am VW mit wenigen hundert Euro in Grenzen hielt, entstand am Toyota des 24-Jährigen ein Sachschaden in Höhe von 5000 Euro.

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