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| von Polizei Planegg

Alkoholisiert auf dem Fahrrad in Gräfelfing

Wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Straßenverkehr hat sich ein 19-Jähriger aus Gräfelfing zu verantworten, nachdem er deutlich alkoholisiert mit seinem Fahrrad durch die Bahnhofstraße in Gräfelfing gefahren war.

Der junge Mann fiel einer Polizeistreife am Dienstagabend, dem 20.09.2015, gegen 21.15 Uhr auf, weil er mit seinem Fahrrad ohne Licht daher gefahren kam. Bei der folgenden Kontrolle hatten die Beamten nicht nur an der Alkoholfahne festgestellt, dass der 19-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand, sondern auch bei der Unterhaltung mit dem jungen Mann bemerkt, dass er alkoholbedingt leichte Probleme hatte, sich zu artikulieren. Der folgende Alkotest ergab einen Wert von knapp unter zwei Promille, weshalb der Gräfelfinger mit zur Blutentnahme ins Institut für Rechtsmedizin nach München musste. Sein Fahrrad wurde vorläufig sichergestellt und den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren.

Gerade jetzt, zur Oktoberfestzeit, weist die Polizei nochmals deutlich darauf hin, dass Radfahren unter Alkoholeinfluss nicht nur sehr gefährlich ist, sondern auch strafrechtliche Folgen und mitunter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.

Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei Radfahrern zwar erst ab einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut, was aber nicht heißt, dass man mit weniger Alkohol bedenkenlos Fahrradfahren dürfte. Wer sich nach ein paar Bier auf sein Fahrrad setzt und aufgrund seiner Alkoholisierung „Schlangenlinien“ fährt, stürzt oder einen Unfall baut, hat schon mit weitaus weniger Promille strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Abgesehen von der Gefahr, in die er sich und andere Verkehrsteilnehmer in diesem Zustand bringt.

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Der junge Mann fiel einer Polizeistreife am Dienstagabend, dem 20.09.2015, gegen 21.15 Uhr auf, weil er mit seinem Fahrrad ohne Licht daher gefahren kam. Bei der folgenden Kontrolle hatten die Beamten nicht nur an der Alkoholfahne festgestellt, dass der 19-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand, sondern auch bei der Unterhaltung mit dem jungen Mann bemerkt, dass er alkoholbedingt leichte Probleme hatte, sich zu artikulieren. Der folgende Alkotest ergab einen Wert von knapp unter zwei Promille, weshalb der Gräfelfinger mit zur Blutentnahme ins Institut für Rechtsmedizin nach München musste. Sein Fahrrad wurde vorläufig sichergestellt und den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren.

Gerade jetzt, zur Oktoberfestzeit, weist die Polizei nochmals deutlich darauf hin, dass Radfahren unter Alkoholeinfluss nicht nur sehr gefährlich ist, sondern auch strafrechtliche Folgen und mitunter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.

Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei Radfahrern zwar erst ab einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut, was aber nicht heißt, dass man mit weniger Alkohol bedenkenlos Fahrradfahren dürfte. Wer sich nach ein paar Bier auf sein Fahrrad setzt und aufgrund seiner Alkoholisierung „Schlangenlinien“ fährt, stürzt oder einen Unfall baut, hat schon mit weitaus weniger Promille strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Abgesehen von der Gefahr, in die er sich und andere Verkehrsteilnehmer in diesem Zustand bringt.

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