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Vorsicht vor Bewerbungen per Email

Dateianhänge mit Schadsoftware werden aktiviert

Die Personalabteilungen von Unternehmen und Firmeninhaber sollten Bewerbungen, die per Email über Internet auf das Firmenpostfach eingehen, sehr genau prüfen. Vor allem Initiativbewerbungen, deren Absender den Unternehmen unbekannt sind, sollten nicht geöffnet werden.

Wie zurückliegend bereits mehrfach geschehen, wird beim Öffnen der Dateianhänge Schadsoftware aktiviert, die sämtliche Dateien auf den Firmencomputern befällt und verschlüsselt. In der Regel erfolgt der Sabotageakt um das betroffenen Unternehmen zu einer Zahlung zu nötigen, nach deren Veranlassung angeblich eine Entschlüsselungssoftware geliefert wird. Viele Firmen, die der Forderung nachgegeben haben, warten heute noch auf die versprochene Software.

Die beschädigten Dateien können nicht mehr hergestellt werden und in der Folge ist eine Neuinstallation der Betriebssoftware unumgänglich.   
Die aktuelle Anzeigenerstattung der Personalverantwortlichen eines Unternehmens veranlasst die Polizei, nochmals auf diese Variante der Computerkriminalität hinzuweisen.

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Die Personalabteilungen von Unternehmen und Firmeninhaber sollten Bewerbungen, die per Email über Internet auf das Firmenpostfach eingehen, sehr genau prüfen. Vor allem Initiativbewerbungen, deren Absender den Unternehmen unbekannt sind, sollten nicht geöffnet werden.

Wie zurückliegend bereits mehrfach geschehen, wird beim Öffnen der Dateianhänge Schadsoftware aktiviert, die sämtliche Dateien auf den Firmencomputern befällt und verschlüsselt. In der Regel erfolgt der Sabotageakt um das betroffenen Unternehmen zu einer Zahlung zu nötigen, nach deren Veranlassung angeblich eine Entschlüsselungssoftware geliefert wird. Viele Firmen, die der Forderung nachgegeben haben, warten heute noch auf die versprochene Software.

Die beschädigten Dateien können nicht mehr hergestellt werden und in der Folge ist eine Neuinstallation der Betriebssoftware unumgänglich.   
Die aktuelle Anzeigenerstattung der Personalverantwortlichen eines Unternehmens veranlasst die Polizei, nochmals auf diese Variante der Computerkriminalität hinzuweisen.

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