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| von Landkreis Starnberg

Ab dem 1. Januar 2020 verbilligtes MVV-Sozialticket

Schnell Landkreis-Pass beantragen!

Ab dem 1. Januar 2020 bietet der MVV ein verbilligtes Sozialticket, die sogenannte IsarCard S an. Das Ticket ist für Empfänger von Sozialleistungen und für Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Voraussetzung ist der Besitz eines Landkreis-Passes. Der Landkreis-Pass kann ab sofort im Landratsamt Starnberg beantragt werden. Den Antrag und die Informationen dazu gibt es auf der Website des Landratsamtes. Antragsformulare sind auch in den Gemeinden und beim Jobcenter Landkreis Starnberg erhältlich.

Die IsarCard S wird ab Januar 2020 eingeführt. Mit ihr können in unbegrenzter Zahl die zur Familie des Karteninhabers gehörenden Kinder sowie Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren und bis zu drei weitere Kinder von 6 bis 14 Jahren mitfahren. Voraussetzung zum Erwerb der IsarCard S, ist der Besitz eines Landkreis-Passes.

Die Berechtigung auf einen Landkreis-Pass haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

Der Landkreis-Pass wird an die Berechtigten kostenlos durch den Fachbereich Sozialwesen im Landratsamt ausgegeben. Für die Antragsstellung ist ein Nachweis der Anspruchsberechtigung (Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers oder die Bestätigung des Trägers des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres) erforderlich. Der Landkreis Pass kann auch telefonisch unter Telefon 08151 148-238, per Mail landkreis-pass@lra-starnberg.de oder online auf der Website des Landratsamtes beantragt werden.

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Ab dem 1. Januar 2020 bietet der MVV ein verbilligtes Sozialticket, die sogenannte IsarCard S an. Das Ticket ist für Empfänger von Sozialleistungen und für Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Voraussetzung ist der Besitz eines Landkreis-Passes. Der Landkreis-Pass kann ab sofort im Landratsamt Starnberg beantragt werden. Den Antrag und die Informationen dazu gibt es auf der Website des Landratsamtes. Antragsformulare sind auch in den Gemeinden und beim Jobcenter Landkreis Starnberg erhältlich.

Die IsarCard S wird ab Januar 2020 eingeführt. Mit ihr können in unbegrenzter Zahl die zur Familie des Karteninhabers gehörenden Kinder sowie Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren und bis zu drei weitere Kinder von 6 bis 14 Jahren mitfahren. Voraussetzung zum Erwerb der IsarCard S, ist der Besitz eines Landkreis-Passes.

Die Berechtigung auf einen Landkreis-Pass haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

Der Landkreis-Pass wird an die Berechtigten kostenlos durch den Fachbereich Sozialwesen im Landratsamt ausgegeben. Für die Antragsstellung ist ein Nachweis der Anspruchsberechtigung (Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers oder die Bestätigung des Trägers des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres) erforderlich. Der Landkreis Pass kann auch telefonisch unter Telefon 08151 148-238, per Mail landkreis-pass@lra-starnberg.de oder online auf der Website des Landratsamtes beantragt werden.

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