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| von Landkreis Starnberg

Anpassung der Öffnungszeiten in der Ausländerbehörde

an fünf statt vier Tagen geöffnet

Die Ausländerbehörde im Landratsamt Starnberg konzentriert ihre Öffnungszeiten auf den Vormittag. Die Behörde hat ab 10. Juli an fünf statt vier Tagen, also Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr, geöffnet. Damit sollen die Wartezeiten der Besucher verkürzt werden.

Bereits vereinbarte Termine, auch außerhalb dieser Zeiten, sind von der Anpassung nicht betroffen. Während der Öffnungszeiten können in der Ausländerbehörde keine Anrufe entgegengenommen werden. Für Anrufer sind die Mitarbeiter daher künftig nachmittags von 13 bis 16 Uhr erreichbar (außer Mittwoch). Die Mitarbeiter für den Bereich Aufenthaltsrecht sind unter der Servicenummer 08151 148-334, für Frage zum Asylrecht unter der Durchwahl -335 telefonisch erreichbar.

Für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen steht wie bisher der BürgerService in den Zeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (außer Mittwochnachmittag) zur Verfügung.

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Bereits vereinbarte Termine, auch außerhalb dieser Zeiten, sind von der Anpassung nicht betroffen. Während der Öffnungszeiten können in der Ausländerbehörde keine Anrufe entgegengenommen werden. Für Anrufer sind die Mitarbeiter daher künftig nachmittags von 13 bis 16 Uhr erreichbar (außer Mittwoch). Die Mitarbeiter für den Bereich Aufenthaltsrecht sind unter der Servicenummer 08151 148-334, für Frage zum Asylrecht unter der Durchwahl -335 telefonisch erreichbar.

Für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen steht wie bisher der BürgerService in den Zeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (außer Mittwochnachmittag) zur Verfügung.

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