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| von Landkreis Starnberg

Anträge auf Kulturförderung einreichen

Anträge auf Kulturförderung können noch bis 30. Oktober gestellt werden

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2018 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben.

Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.

Das Antragsformular ist auf der Website des Landratsamts abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.

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Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2018 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben.

Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.

Das Antragsformular ist auf der Website des Landratsamts abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.

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