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| von Landkreis Starnberg

Antragsfrist für Fahrtkostenerstattung läuft ab

Schülerbeförderung

Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler ab der elften Jahrgangsstufe (Schuljahr 2015/2016) können nur noch bis zum 31. Oktober 2016 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn ein Gymnasium, eine Realschule, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Schulweg in eine Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Erstattet werden können grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.

Entsprechende Anträge sind an den Bereich der Schülerbeförderung im Landratsamt zu richten und stehen auf der Homepage des Landkreises Starnberg bereit.

Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 08151 148-587 oder -558.

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Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler ab der elften Jahrgangsstufe (Schuljahr 2015/2016) können nur noch bis zum 31. Oktober 2016 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn ein Gymnasium, eine Realschule, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Schulweg in eine Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Erstattet werden können grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.

Entsprechende Anträge sind an den Bereich der Schülerbeförderung im Landratsamt zu richten und stehen auf der Homepage des Landkreises Starnberg bereit.

Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 08151 148-587 oder -558.

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