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| von Landkreis Starnberg

Ausländische Bürger sind zur Wahl aufgerufen

Ausländerbeirat

Alle wahlberechtigten ausländischen Staatsbürger im Landkreis Starnberg haben in den vergangenen Tagen Post bekommen. Sie haben die Stimmzettel für die Wahl zum Ausländerbeirat erhalten. „Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“, so Landrat Karl Roth.

23 Kandidaten aus 12 Nationen haben sich um die 15 Sitze im Ausländerbeirat beworben. Bis zum 8. Oktober haben die 14.958 Wahlberechtigten jetzt Zeit, die ausgefüllten Stimmzettel an das Landratsamt zurückzuschicken.

Jeder Wähler hat fünf Stimmen. Eine Stimmenhäufung ist nicht zulässig. Somit kann jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden. Werden nicht alle Stimmen vergeben, so verfallen die restlichen Stimmen, der Stimmzettel ist aber trotzdem gültig.

„Ganz wichtig ist, dass jeder Stimmzettel in einem eigenen Umschlag zurückgeschickt wird. Befinden sich bei der Auszählung mehrere Stimmzettel in einem Umschlag, so können sie nicht berücksichtigt werden. Die Stimmzettel wären ungültig“, erläutert Susanne Forsman vom Fachbereich Asyl, Integration und Migration, das Verfahren.

Die Kandidaten werden im Internet unter www.auslaenderbeirat-starnberg.de vorgestellt. Fragen zur Ausländerbeiratswahl beantwortet Susanne Forsman unter Telefon 08151 148-672.



Im Anhang erhalten Sie außerdem eine pdf-Datei mit den Kandidatinnen und Kandidaten.

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Alle wahlberechtigten ausländischen Staatsbürger im Landkreis Starnberg haben in den vergangenen Tagen Post bekommen. Sie haben die Stimmzettel für die Wahl zum Ausländerbeirat erhalten. „Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“, so Landrat Karl Roth.

23 Kandidaten aus 12 Nationen haben sich um die 15 Sitze im Ausländerbeirat beworben. Bis zum 8. Oktober haben die 14.958 Wahlberechtigten jetzt Zeit, die ausgefüllten Stimmzettel an das Landratsamt zurückzuschicken.

Jeder Wähler hat fünf Stimmen. Eine Stimmenhäufung ist nicht zulässig. Somit kann jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden. Werden nicht alle Stimmen vergeben, so verfallen die restlichen Stimmen, der Stimmzettel ist aber trotzdem gültig.

„Ganz wichtig ist, dass jeder Stimmzettel in einem eigenen Umschlag zurückgeschickt wird. Befinden sich bei der Auszählung mehrere Stimmzettel in einem Umschlag, so können sie nicht berücksichtigt werden. Die Stimmzettel wären ungültig“, erläutert Susanne Forsman vom Fachbereich Asyl, Integration und Migration, das Verfahren.

Die Kandidaten werden im Internet unter www.auslaenderbeirat-starnberg.de vorgestellt. Fragen zur Ausländerbeiratswahl beantwortet Susanne Forsman unter Telefon 08151 148-672.



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