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| von Landkreis Starnberg

Bäckerbichl durch Vandalismus gefährdet

Landratsamt bittet um Rücksichtnahme

Das Naturdenkmal Bäckerbichl bei Andechs ist durch Vandalismus (Feuer, Befahren mit Fahrrädern und Geländefahrzeugen) in seinem Bestand gefährdet. Das Landratsamt Starnberg weist deshalb auf die Bedeutung des einzigartigen Schutzgebietes hin und bittet um Rücksichtnahme und Schonung von Flora und Fauna.

In den letzten Tagen wurde dem Landratsamt erneut mehrmals mitgeteilt, dass Unbekannte auf dem Bäckerbichl ein Feuer entfacht und damit beträchtliche Schäden in der Vegetation verursacht haben. Die Vorfälle scheinen sich zu häufen. Erst im vergangenen Jahr sind Unbekannte mit ihren Geländefahrzeugen über das Naturdenkmal gefahren und haben dabei tiefe Reifenspuren hinterlassen.

Der Bäckerbichl ist eines der wichtigsten und markantesten Biotope im Landkreis und mit seiner wertvollen Vegetation eine geologische Besonderheit. Um diese Naturschönheit auf Dauer zu erhalten, ist er mehrfach unter Naturschutz gestellt, als Naturdenkmal, Biotop, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet. Damit sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Biotops führen können, untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Um den dauerhaften Erhalt des Naturdenkmals gewährleisten zu können, weist das Landratsamt Starnberg darauf hin, dass das Entfachen eines Feuers, Befahren oder sonstige Schädigungen zu unterlassen sind.

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bittet darüber hinaus um Hinweise zu Personen, die dort Feuer entfacht haben oder das Gebiet unerlaubt befahren. Hinweise werden unter 08151 148-503 entgegengenommen oder bei der Polizeiinspektion in Herrsching 08152 9302-0 .

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In den letzten Tagen wurde dem Landratsamt erneut mehrmals mitgeteilt, dass Unbekannte auf dem Bäckerbichl ein Feuer entfacht und damit beträchtliche Schäden in der Vegetation verursacht haben. Die Vorfälle scheinen sich zu häufen. Erst im vergangenen Jahr sind Unbekannte mit ihren Geländefahrzeugen über das Naturdenkmal gefahren und haben dabei tiefe Reifenspuren hinterlassen.

Der Bäckerbichl ist eines der wichtigsten und markantesten Biotope im Landkreis und mit seiner wertvollen Vegetation eine geologische Besonderheit. Um diese Naturschönheit auf Dauer zu erhalten, ist er mehrfach unter Naturschutz gestellt, als Naturdenkmal, Biotop, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet. Damit sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Biotops führen können, untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Um den dauerhaften Erhalt des Naturdenkmals gewährleisten zu können, weist das Landratsamt Starnberg darauf hin, dass das Entfachen eines Feuers, Befahren oder sonstige Schädigungen zu unterlassen sind.

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