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| von Gemeinde Gauting

Barrierefreier Ausbau von Straßenquerungen

Gauting wird Pilotprojekt im Landkreis

Ein blinder Mitbürger, der die Straße queren will braucht eine hohe Bordsteinkante als Tast- und Orientierungshilfe. Für Rollstuhl- und/ oder Rollatorbenutzer wiederum ist diese Kante fast unüberwindbar. Was können wir tun, um diesen Konflikt zu lösen?

Auf Initiative der Gemeinde Gauting vertreten durch den Geschäftsbereich Bauwesen/ Fachbereich Tiefbau und der Inklusionsbeauftragten wurde der Stein ins Rollen gebracht.

Der Anlass, sich dieser baulichen Herausforderung zu stellen, war für die Vertreter des Staatlichen Bauamtes Weilheim, des Landratsamtes, des Ingenieurbüros, der Bayerischen Architektenkammer und der Gemeinde der Ausbau der Münchener Straße. Die Behindertenbeauftragte und Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenbunds waren an der Diskussion und Planung beteiligt.

Ausgangspunkt war die Unzufriedenheit mit der momentan verbreiteten Standartlösung für Personen mit unterschiedlichen Mobilitätsansprüchen, welche für Querungsstellen (s.g. Doppelquerungsstellen) eine  differenzierte Bordhöhe von 6 cm und Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau vorsieht. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Ausbildung einer Doppelquerungsstelle mit Bordhöhen von 6 cm und Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau Gefährdungen für Fahrradfahrer nicht auszuschließen sind.
 
Im Ergebnis der Diskussion wurde eine neue Kompromisslösung gefunden, die alle Beteiligten hoffen lässt:
Begleitend zu den Baumaßnahmen an der Münchener Straße werden die dort befindlichen Querungsstellen barrierefrei derart ausgebaut, dass eine geteilte Querungsstelle mit 0-1 cm Bordsteinhöhe auf einer Breite von etwa 90 cm für Bürger mit Mobilitätseinschränkung, einem Übergangsstein und einem Bereich mit 3 cm scharfkantigem Abstich auf der restlichen Breite für Sehbehinderte hergestellt wird. Für Sehbehinderte werden außerdem sogenannte Tastplatten verlegt, die als „Führung“ dienen.

Das Pilotprojekt entsteht in Gauting an der Münchener Straße, Ecke Clermontstraße. Ziel ist eine einheitliche Lösung im gesamten Landkreis.

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Ein blinder Mitbürger, der die Straße queren will braucht eine hohe Bordsteinkante als Tast- und Orientierungshilfe. Für Rollstuhl- und/ oder Rollatorbenutzer wiederum ist diese Kante fast unüberwindbar. Was können wir tun, um diesen Konflikt zu lösen?

Auf Initiative der Gemeinde Gauting vertreten durch den Geschäftsbereich Bauwesen/ Fachbereich Tiefbau und der Inklusionsbeauftragten wurde der Stein ins Rollen gebracht.

Der Anlass, sich dieser baulichen Herausforderung zu stellen, war für die Vertreter des Staatlichen Bauamtes Weilheim, des Landratsamtes, des Ingenieurbüros, der Bayerischen Architektenkammer und der Gemeinde der Ausbau der Münchener Straße. Die Behindertenbeauftragte und Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenbunds waren an der Diskussion und Planung beteiligt.

Ausgangspunkt war die Unzufriedenheit mit der momentan verbreiteten Standartlösung für Personen mit unterschiedlichen Mobilitätsansprüchen, welche für Querungsstellen (s.g. Doppelquerungsstellen) eine  differenzierte Bordhöhe von 6 cm und Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau vorsieht. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Ausbildung einer Doppelquerungsstelle mit Bordhöhen von 6 cm und Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau Gefährdungen für Fahrradfahrer nicht auszuschließen sind.
 
Im Ergebnis der Diskussion wurde eine neue Kompromisslösung gefunden, die alle Beteiligten hoffen lässt:
Begleitend zu den Baumaßnahmen an der Münchener Straße werden die dort befindlichen Querungsstellen barrierefrei derart ausgebaut, dass eine geteilte Querungsstelle mit 0-1 cm Bordsteinhöhe auf einer Breite von etwa 90 cm für Bürger mit Mobilitätseinschränkung, einem Übergangsstein und einem Bereich mit 3 cm scharfkantigem Abstich auf der restlichen Breite für Sehbehinderte hergestellt wird. Für Sehbehinderte werden außerdem sogenannte Tastplatten verlegt, die als „Führung“ dienen.

Das Pilotprojekt entsteht in Gauting an der Münchener Straße, Ecke Clermontstraße. Ziel ist eine einheitliche Lösung im gesamten Landkreis.

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