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| von Gemeinde Krailling

Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachnung

Öffentliche Auslegung der NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG  2016  nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde


Die in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25. Oktober 2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 liegt nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Nachtragshaushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Zeit vom

02. Dezember bis 09. Dezember 2016

im Rathaus Krailling, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Darüber hinaus besteht während des ganzen Jahres die Möglichkeit, in der Gemeindebibliothek sowie im Rathaus, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan Einsicht zu nehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Krailling, den 29. November 2016

Christine Borst
Erste Bürgermeisterin

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Öffentliche Auslegung der NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG  2016  nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde


Die in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25. Oktober 2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 liegt nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Nachtragshaushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Zeit vom

02. Dezember bis 09. Dezember 2016

im Rathaus Krailling, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Darüber hinaus besteht während des ganzen Jahres die Möglichkeit, in der Gemeindebibliothek sowie im Rathaus, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan Einsicht zu nehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Krailling, den 29. November 2016

Christine Borst
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