Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Beratungsangebot übergangsweise im Landratsamt
Aktuell keine Sprechstunde der Betreuungsstelle in Gräfelfing
In vielen Landkreiskommunen beraten Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die gesetzliche Vertretung Erwachsener. Denn es gibt viele Gründe – sei es eine schwere Krankheit, ein Unfall oder Begleiterscheinungen eines hohen Alters – die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.
Die normalerweise jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfindenden Sprechstunden in der Würmtalinsel in Gräfelfing können vorübergehend nicht angeboten werden. Wer aus dem Einzugsbereich der Würmtalgemeinden Beratungsbedarf hat, kann sich jedoch jederzeit an die Betreuungsstelle im Landratsamt wenden und dort einen persönlichen Termin vereinbaren.
Kontakt im Landratsamt:
Betreuungsstelle im Landratsamt München
Frau Fürmann
Telefon: 089-6221-2595
E-Mail fuermanne@lra-m.bayern.de
Schwierige Entscheidungen
Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann.
Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird, übernehmen Berufsbetreuer die Funktion.
Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite. In einer persönlichen Beratung können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestellt werden.
Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten.
Beratungsangebot übergangsweise im Landratsamt
Aktuell keine Sprechstunde der Betreuungsstelle in Gräfelfing
In vielen Landkreiskommunen beraten Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die gesetzliche Vertretung Erwachsener. Denn es gibt viele Gründe – sei es eine schwere Krankheit, ein Unfall oder Begleiterscheinungen eines hohen Alters – die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.
Die normalerweise jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfindenden Sprechstunden in der Würmtalinsel in Gräfelfing können vorübergehend nicht angeboten werden. Wer aus dem Einzugsbereich der Würmtalgemeinden Beratungsbedarf hat, kann sich jedoch jederzeit an die Betreuungsstelle im Landratsamt wenden und dort einen persönlichen Termin vereinbaren.
Kontakt im Landratsamt:
Betreuungsstelle im Landratsamt München
Frau Fürmann
Telefon: 089-6221-2595
E-Mail fuermanne@lra-m.bayern.de
Schwierige Entscheidungen
Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann.
Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird, übernehmen Berufsbetreuer die Funktion.
Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite. In einer persönlichen Beratung können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestellt werden.
Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten.
Beratungsangebot übergangsweise im Landratsamt
Aktuell keine Sprechstunde der Betreuungsstelle in Gräfelfing
In vielen Landkreiskommunen beraten Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die gesetzliche Vertretung Erwachsener. Denn es gibt viele Gründe – sei es eine schwere Krankheit, ein Unfall oder Begleiterscheinungen eines hohen Alters – die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.
Die normalerweise jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfindenden Sprechstunden in der Würmtalinsel in Gräfelfing können vorübergehend nicht angeboten werden. Wer aus dem Einzugsbereich der Würmtalgemeinden Beratungsbedarf hat, kann sich jedoch jederzeit an die Betreuungsstelle im Landratsamt wenden und dort einen persönlichen Termin vereinbaren.
Kontakt im Landratsamt:
Betreuungsstelle im Landratsamt München
Frau Fürmann
Telefon: 089-6221-2595
E-Mail fuermanne@lra-m.bayern.de
Schwierige Entscheidungen
Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann.
Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird, übernehmen Berufsbetreuer die Funktion.
Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite. In einer persönlichen Beratung können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestellt werden.
Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten.