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| von Landkreis Starnberg

Erholungsgebiete - keine Hunde während der Badesaison

Nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete

Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht auch dieses Jahr wieder darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil und Rieder Wald am Ammersee sowie Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in dieser Zeit auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Sicherheitspersonal hat die Befugnis, bei Verstößen Personen aus den Erholungsgebieten zu verweisen und deren Personalien aufzunehmen. Verstöße sind nach der Benutzungssatzung Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

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Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil und Rieder Wald am Ammersee sowie Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in dieser Zeit auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Sicherheitspersonal hat die Befugnis, bei Verstößen Personen aus den Erholungsgebieten zu verweisen und deren Personalien aufzunehmen. Verstöße sind nach der Benutzungssatzung Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

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