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| von Landkreis München

Härtefallausgleich für Straßenausbaubeiträge

Antragsfrist bis Ende Dezember 2019

Freistaat legt Härtefallfonds auf – Antragsfrist bis Ende Dezember 2019

Seit 1. Januar 2018 müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Davon weiterhin zu unterscheiden sind die Regelungen zum Erschließungsbeitragsrecht.

Der Freistaat Bayern hat nunmehr für Härtefälle im Straßenausbaubeitragsrecht in der Zeit vor dem 1. Januar 2018 einen Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

Anträge für einen Härtefallausgleich müssen bis spätestens 31. Dezember 2019 gestellt werden. Anträge, die nach dem 31. Dezember bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingehen, werden bei der Verteilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt.

Die Anträge können sowohl per Post als auch online gestellt werden. Alle Informationen zur Antragstellung hat das Innenministerium im Internet zusammengestellt. Darüber hinaus informiert ein Flyer, der kostenfrei über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden kann, über alles Wissenswerte zum Härtefallfonds. Der Flyer steht dort auch zum Download zur Verfügung.

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Freistaat legt Härtefallfonds auf – Antragsfrist bis Ende Dezember 2019

Seit 1. Januar 2018 müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Davon weiterhin zu unterscheiden sind die Regelungen zum Erschließungsbeitragsrecht.

Der Freistaat Bayern hat nunmehr für Härtefälle im Straßenausbaubeitragsrecht in der Zeit vor dem 1. Januar 2018 einen Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

Anträge für einen Härtefallausgleich müssen bis spätestens 31. Dezember 2019 gestellt werden. Anträge, die nach dem 31. Dezember bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingehen, werden bei der Verteilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt.

Die Anträge können sowohl per Post als auch online gestellt werden. Alle Informationen zur Antragstellung hat das Innenministerium im Internet zusammengestellt. Darüber hinaus informiert ein Flyer, der kostenfrei über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden kann, über alles Wissenswerte zum Härtefallfonds. Der Flyer steht dort auch zum Download zur Verfügung.

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