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| von Landkreis Starnberg

„Inklusive VeranSTAltungs-Charta“ veröffentlicht

Veranstaltungen barrierefrei planen und durchführen

Wie Veranstaltungen von Anfang an barrierefrei geplant und durchgeführt werden können, dieser Frage hat sich die Koordinierungsstelle des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen angenommen und  in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen die „Inklusive VeranSTAltungs-Charta“ entwickelt. Die Charta kann im Landratsamt unter Telefon 08151 148-682 oder per Mail an aktionsplan@lra-starnberg.de angefordert werden und ist in den Gemeinden erhältlich.

Um den Ansprüchen für barrierefreie Veranstaltungen gerecht werden zu können und um private sowie öffentliche Veranstalter für das Themenfeld Inklusion zu sensibilisieren, wurde die Inklusive VeranSTAltungscharta entwickelt. „Wir freuen uns über die Veröffentlichung der Charta. Sie ist eine Maßnahme zur Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen und soll als Leitfaden für Veranstaltungen dienen“, so Behindertenbeauftragter Maximilian Mayer. Von den dargestellten Standards sollen letztlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung profitieren können. Die Veranstaltungscharta gibt unter anderem Aufschluss über induktive Höranlagen, das Ausleihen mobiler barrierefreier Toiletten und über Anforderungen der räumlichen Barrierefreiheit.

Weitere Informationen zur Veranstaltungscharta auf den Internetseiten des Landkreis Starnberg

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Wie Veranstaltungen von Anfang an barrierefrei geplant und durchgeführt werden können, dieser Frage hat sich die Koordinierungsstelle des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen angenommen und  in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen die „Inklusive VeranSTAltungs-Charta“ entwickelt. Die Charta kann im Landratsamt unter Telefon 08151 148-682 oder per Mail an aktionsplan@lra-starnberg.de angefordert werden und ist in den Gemeinden erhältlich.

Um den Ansprüchen für barrierefreie Veranstaltungen gerecht werden zu können und um private sowie öffentliche Veranstalter für das Themenfeld Inklusion zu sensibilisieren, wurde die Inklusive VeranSTAltungscharta entwickelt. „Wir freuen uns über die Veröffentlichung der Charta. Sie ist eine Maßnahme zur Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen und soll als Leitfaden für Veranstaltungen dienen“, so Behindertenbeauftragter Maximilian Mayer. Von den dargestellten Standards sollen letztlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung profitieren können. Die Veranstaltungscharta gibt unter anderem Aufschluss über induktive Höranlagen, das Ausleihen mobiler barrierefreier Toiletten und über Anforderungen der räumlichen Barrierefreiheit.

Weitere Informationen zur Veranstaltungscharta auf den Internetseiten des Landkreis Starnberg

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