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| von Gemeinde Gauting

Korrektur der Lärmschutzzeiten

Leider hat sich in der neuen Bürgerinformation ein Fehlerteufel eingeschlichen. Seit 2015 dürfen nämlich ruhestörende Gartenarbeiten an Werktagen eine halbe Stunde früher gestartet werden.

Die Zeiten, in denen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten erlaubt sind, haben sich zwischenzeitlich wie folgt geändert:

Diese Arbeiten sind jeweils an Werktagen

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr 30 und von 14 Uhr bis 19 Uhr zugelassen.

Samstags darf zwischen 8 Uhr und 14 Uhr und zwischen 15 Uhr und 18 Uhr gearbeitet werden.

Für Musik-/Tonwiedergabegeräte ist zwischen 12:30 Uhr und 14:30 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten.

Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, es sei denn, dass die Störung auch unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor nächtlichem Lärm objektiv als zumutbar anzuerkennen ist.

Geregelt werden diese Zeiten durch die im Oktober 2015 in Kraft getretene „Verordnung der Gemeinde Gauting über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten“.

Die Gemeinde bittet, den Fehler in der bereits verteilten Bürgerinformation zu entschuldigen und dankt für das Verständnis.

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Leider hat sich in der neuen Bürgerinformation ein Fehlerteufel eingeschlichen. Seit 2015 dürfen nämlich ruhestörende Gartenarbeiten an Werktagen eine halbe Stunde früher gestartet werden.

Die Zeiten, in denen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten erlaubt sind, haben sich zwischenzeitlich wie folgt geändert:

Diese Arbeiten sind jeweils an Werktagen

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr 30 und von 14 Uhr bis 19 Uhr zugelassen.

Samstags darf zwischen 8 Uhr und 14 Uhr und zwischen 15 Uhr und 18 Uhr gearbeitet werden.

Für Musik-/Tonwiedergabegeräte ist zwischen 12:30 Uhr und 14:30 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten.

Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, es sei denn, dass die Störung auch unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor nächtlichem Lärm objektiv als zumutbar anzuerkennen ist.

Geregelt werden diese Zeiten durch die im Oktober 2015 in Kraft getretene „Verordnung der Gemeinde Gauting über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten“.

Die Gemeinde bittet, den Fehler in der bereits verteilten Bürgerinformation zu entschuldigen und dankt für das Verständnis.

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