Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Lärmaktionsplan Gräfelfing
Die Öffentlichkeit wird beteiligt
Die Belastung durch Lärm stellt ein großes Umweltproblem in der heutigen Zeit dar. Deshalb hat die Europäische Union (EU) 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die lokale Lärmbelastung mit einem europaweit angeglichenen Verfahren zu ermitteln, sowie Lärmminderungsmaßnahmen darzustellen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte 2005 im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Auch Gräfelfing ist von den Auswirkungen steigenden Verkehrsaufkommens betroffen. Für Gräfelfing wurde daher ein Lärmaktionsplan entwickelt, der vom 25.11. bis 27.12.2016 zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit im Rathaus ausliegt (Großer Sitzungssaal, 2. OG, während der allgemeinen Dienststunden). Veröffentlicht ist er auch auf Website der Gemeinde Gräfelfing.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch Vorschläge an dem Plan mitzuwirken. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 10.01.2017, können schriftlich gegenüber der Gemeinde Gräfelfing oder per E-Mail (rathaus@graefelfing.bayern.de ) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden. Die Gemeinde Gräfelfing wird diese Vorschläge zusammen mit den betroffenen Behörden prüfen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt.
Hintergrund:
Nachdem der Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen in seiner Sitzung vom 20.03.2014 die Verwaltung beauftragt hatte, die erforderlichen Maßnahmen zur Erstellung eines gemeindlichen Lärmaktionsplans nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz vorzubereiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, wurde daraufhin das Ingenieurbüro ACCON Environmental Consultants mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt.
Am 8.10.2015 wurde der Untersuchungsbericht öffentlich im Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen vorgestellt, am 3.12.2015 wurde der Beschluss dazu gefasst. Zunächst ging es darum, die Ergebnisse der LfU-Lärmkartierung zu analysieren und Konfliktbereiche aufzuzeigen. In einem zweiten Schritt sollten dann für die ausgewiesenen Konfliktbereiche Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung geplant und auf ihr Lärmminderungspotential hin untersucht werden. Beschlossen wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Lärmaktionsplan Gräfelfing
Die Öffentlichkeit wird beteiligt
Die Belastung durch Lärm stellt ein großes Umweltproblem in der heutigen Zeit dar. Deshalb hat die Europäische Union (EU) 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die lokale Lärmbelastung mit einem europaweit angeglichenen Verfahren zu ermitteln, sowie Lärmminderungsmaßnahmen darzustellen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte 2005 im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Auch Gräfelfing ist von den Auswirkungen steigenden Verkehrsaufkommens betroffen. Für Gräfelfing wurde daher ein Lärmaktionsplan entwickelt, der vom 25.11. bis 27.12.2016 zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit im Rathaus ausliegt (Großer Sitzungssaal, 2. OG, während der allgemeinen Dienststunden). Veröffentlicht ist er auch auf Website der Gemeinde Gräfelfing.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch Vorschläge an dem Plan mitzuwirken. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 10.01.2017, können schriftlich gegenüber der Gemeinde Gräfelfing oder per E-Mail (rathaus@graefelfing.bayern.de ) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden. Die Gemeinde Gräfelfing wird diese Vorschläge zusammen mit den betroffenen Behörden prüfen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt.
Hintergrund:
Nachdem der Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen in seiner Sitzung vom 20.03.2014 die Verwaltung beauftragt hatte, die erforderlichen Maßnahmen zur Erstellung eines gemeindlichen Lärmaktionsplans nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz vorzubereiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, wurde daraufhin das Ingenieurbüro ACCON Environmental Consultants mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt.
Am 8.10.2015 wurde der Untersuchungsbericht öffentlich im Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen vorgestellt, am 3.12.2015 wurde der Beschluss dazu gefasst. Zunächst ging es darum, die Ergebnisse der LfU-Lärmkartierung zu analysieren und Konfliktbereiche aufzuzeigen. In einem zweiten Schritt sollten dann für die ausgewiesenen Konfliktbereiche Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung geplant und auf ihr Lärmminderungspotential hin untersucht werden. Beschlossen wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Lärmaktionsplan Gräfelfing
Die Öffentlichkeit wird beteiligt
Die Belastung durch Lärm stellt ein großes Umweltproblem in der heutigen Zeit dar. Deshalb hat die Europäische Union (EU) 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die lokale Lärmbelastung mit einem europaweit angeglichenen Verfahren zu ermitteln, sowie Lärmminderungsmaßnahmen darzustellen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte 2005 im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Auch Gräfelfing ist von den Auswirkungen steigenden Verkehrsaufkommens betroffen. Für Gräfelfing wurde daher ein Lärmaktionsplan entwickelt, der vom 25.11. bis 27.12.2016 zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit im Rathaus ausliegt (Großer Sitzungssaal, 2. OG, während der allgemeinen Dienststunden). Veröffentlicht ist er auch auf Website der Gemeinde Gräfelfing.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch Vorschläge an dem Plan mitzuwirken. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 10.01.2017, können schriftlich gegenüber der Gemeinde Gräfelfing oder per E-Mail (rathaus@graefelfing.bayern.de ) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden. Die Gemeinde Gräfelfing wird diese Vorschläge zusammen mit den betroffenen Behörden prüfen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt.
Hintergrund:
Nachdem der Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen in seiner Sitzung vom 20.03.2014 die Verwaltung beauftragt hatte, die erforderlichen Maßnahmen zur Erstellung eines gemeindlichen Lärmaktionsplans nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz vorzubereiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, wurde daraufhin das Ingenieurbüro ACCON Environmental Consultants mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt.
Am 8.10.2015 wurde der Untersuchungsbericht öffentlich im Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen vorgestellt, am 3.12.2015 wurde der Beschluss dazu gefasst. Zunächst ging es darum, die Ergebnisse der LfU-Lärmkartierung zu analysieren und Konfliktbereiche aufzuzeigen. In einem zweiten Schritt sollten dann für die ausgewiesenen Konfliktbereiche Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung geplant und auf ihr Lärmminderungspotential hin untersucht werden. Beschlossen wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.