Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten hier Information und Beratung.
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| von Landkreis Starnberg

Landratsamt sucht Bewerber für Wahl der Jugendschöffen

Amtsperiode 2019 bis 2023

Das Landratsamt Starnberg wurde vom Präsidenten des Landgerichts München II gebeten, eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Starnberg und die Jugendkammern des Landgerichts München II zu erstellen. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 26. Februar schriftlich beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Starnberg bewerben.

Aus dem Landkreis Starnberg sind für das Jugendschöffengericht Starnberg je sechs Hauptjugendschöffen und sechs Hilfsjugendschöffen sowie für die Jugendkammern beim Landgericht München II zwei Hauptjugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 zu benennen. Vorgeschlagen werden müssen jeweils mindestens doppelt so viele Personen, davon je zur Hälfte Männer und Frauen. Das Landratsamt sucht daher mindestens 14 Frauen und 14 Männer.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Die Tätigkeit kann längstens für zehn Jahre , das entspricht zwei Amtsperioden, ausgeübt werden. Danach soll sie für mindestens eine Amtsperiode unterbrochen werden. Die Bewerber um das Schöffenamt müssen bei Beginn der Amtsperiode, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben . Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen. So sollen die Kandidaten beispielsweise ihren Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und gesundheitlich geeignet sein.

Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular gibt es auf der Website des Landratsamtes. Weitere Auskünfte erteilen Martin Widhopf unter Telefon  08151 148-288 und Doris Sontheim unter der Durchwahl -513.

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Aus dem Landkreis Starnberg sind für das Jugendschöffengericht Starnberg je sechs Hauptjugendschöffen und sechs Hilfsjugendschöffen sowie für die Jugendkammern beim Landgericht München II zwei Hauptjugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 zu benennen. Vorgeschlagen werden müssen jeweils mindestens doppelt so viele Personen, davon je zur Hälfte Männer und Frauen. Das Landratsamt sucht daher mindestens 14 Frauen und 14 Männer.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Die Tätigkeit kann längstens für zehn Jahre , das entspricht zwei Amtsperioden, ausgeübt werden. Danach soll sie für mindestens eine Amtsperiode unterbrochen werden. Die Bewerber um das Schöffenamt müssen bei Beginn der Amtsperiode, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben . Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen. So sollen die Kandidaten beispielsweise ihren Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und gesundheitlich geeignet sein.

Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular gibt es auf der Website des Landratsamtes. Weitere Auskünfte erteilen Martin Widhopf unter Telefon  08151 148-288 und Doris Sontheim unter der Durchwahl -513.

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