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| von Landkreis München

Mit Maske ins Landratsamt

Weiterhin Antragsbearbeitung bevorzugt kontaktlos telefonisch und per E- Mail – Vorsprachen möglichst nur nach telefonischer Terminvereinbarung Ab Montag gilt in ganz Bayern eine Maskenpflicht für einige Bereiche des öffentlichen Lebens. Beispielsweise in Geschäften und im ÖPNV muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Landratsamt München bittet alle Bürgerinnen und Bürger dringend, ab Montag auch zu Behördenterminen mit Maske zu erscheinen.

Oberstes Ziel der Verantwortlichen im Landratsamt München ist es, mögliche Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Dazu hat das Landratsamt für den Dienstbetrieb in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen. Unter anderem können viele Dienstleistungen bereits kontaktlos online, telefonisch oder postalisch abgewickelt werden.

Schutz durch Masken und Trennwände

Weiterhin gilt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliches Vorsprechen ist in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Alle Vorsprachen sollten aber weiterhin auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.

Alle Kunden werden gebeten weiterhin vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Sollte eine persönliche Vorsprache jedoch nötig sein, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, zum vereinbarten Termin eine geeignete Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Auch die Mitarbeiter werden zur Abwicklung des Parteiverkehrs eine Maske tragen. Wo es möglich ist, bieten in vielen Bereichen des Amts neu installierte Plexiglas-Trennwände zusätzlichen Schutz.

Viele Mitarbeiter im Homeoffice

Weiterhin befinden sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts im Homeoffice. Dies hat den Vorteil, dass auch die Gefahr einer Ansteckung innerhalb der Behörde stark reduziert wird.

Ansprechpartner finden:

Unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice sind alle Dienstleistungen des Landratsamts ausführlich beschrieben. In jeder Dienstleistung werden die jeweils zuständigen Ansprechpartner oder eine zentrale E-Mail-Adresse genannt.

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Mit Maske ins Landratsamt

Weiterhin Antragsbearbeitung bevorzugt kontaktlos telefonisch und per E- Mail – Vorsprachen möglichst nur nach telefonischer Terminvereinbarung Ab Montag gilt in ganz Bayern eine Maskenpflicht für einige Bereiche des öffentlichen Lebens. Beispielsweise in Geschäften und im ÖPNV muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Landratsamt München bittet alle Bürgerinnen und Bürger dringend, ab Montag auch zu Behördenterminen mit Maske zu erscheinen.

Oberstes Ziel der Verantwortlichen im Landratsamt München ist es, mögliche Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Dazu hat das Landratsamt für den Dienstbetrieb in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen. Unter anderem können viele Dienstleistungen bereits kontaktlos online, telefonisch oder postalisch abgewickelt werden.

Schutz durch Masken und Trennwände

Weiterhin gilt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliches Vorsprechen ist in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Alle Vorsprachen sollten aber weiterhin auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.

Alle Kunden werden gebeten weiterhin vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Sollte eine persönliche Vorsprache jedoch nötig sein, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, zum vereinbarten Termin eine geeignete Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Auch die Mitarbeiter werden zur Abwicklung des Parteiverkehrs eine Maske tragen. Wo es möglich ist, bieten in vielen Bereichen des Amts neu installierte Plexiglas-Trennwände zusätzlichen Schutz.

Viele Mitarbeiter im Homeoffice

Weiterhin befinden sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts im Homeoffice. Dies hat den Vorteil, dass auch die Gefahr einer Ansteckung innerhalb der Behörde stark reduziert wird.

Ansprechpartner finden:

Unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice sind alle Dienstleistungen des Landratsamts ausführlich beschrieben. In jeder Dienstleistung werden die jeweils zuständigen Ansprechpartner oder eine zentrale E-Mail-Adresse genannt.

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