Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Nachtragshaushalt genehmigt und veröffentlicht
keine genehmigungspflichtigen Bestandteile
Der Gemeinderat hat in seiner 38. öffentlichen Sitzung am 18.07.2017 die Nachtragshaushalts- satzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 der Gemeinde Gauting mit allen ihren Anlagen beschlossen.
Grund für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes sind sowohl noch für 2017 erforderliche Änderungen des Stellenplanes, als auch der vom Gemeinderat beschlossene Erwerb einer Immobilie in Stockdorf und deren zeitnah geplanter Umbau zur Nutzung als Bürgerbüro und Bürgerbegegnungszentrum.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Gauting wurde der Rechtsaufsicht am 21.07.2017 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben vom 14.08.2017 hat das Landratsamt Starnberg der Gemeinde mitgeteilt, dass keine Einwände gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt erhoben werden.
Nachtragshaushalt genehmigt und veröffentlicht
keine genehmigungspflichtigen Bestandteile
Der Gemeinderat hat in seiner 38. öffentlichen Sitzung am 18.07.2017 die Nachtragshaushalts- satzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 der Gemeinde Gauting mit allen ihren Anlagen beschlossen.
Grund für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes sind sowohl noch für 2017 erforderliche Änderungen des Stellenplanes, als auch der vom Gemeinderat beschlossene Erwerb einer Immobilie in Stockdorf und deren zeitnah geplanter Umbau zur Nutzung als Bürgerbüro und Bürgerbegegnungszentrum.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Gauting wurde der Rechtsaufsicht am 21.07.2017 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben vom 14.08.2017 hat das Landratsamt Starnberg der Gemeinde mitgeteilt, dass keine Einwände gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt erhoben werden.
Nachtragshaushalt genehmigt und veröffentlicht
keine genehmigungspflichtigen Bestandteile
Der Gemeinderat hat in seiner 38. öffentlichen Sitzung am 18.07.2017 die Nachtragshaushalts- satzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 der Gemeinde Gauting mit allen ihren Anlagen beschlossen.
Grund für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes sind sowohl noch für 2017 erforderliche Änderungen des Stellenplanes, als auch der vom Gemeinderat beschlossene Erwerb einer Immobilie in Stockdorf und deren zeitnah geplanter Umbau zur Nutzung als Bürgerbüro und Bürgerbegegnungszentrum.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Gauting wurde der Rechtsaufsicht am 21.07.2017 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben vom 14.08.2017 hat das Landratsamt Starnberg der Gemeinde mitgeteilt, dass keine Einwände gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt erhoben werden.