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| von Landkreis Starnberg

Neue Öffnungszeiten für Asylangelegenheiten

Ausländerbehörde

Für die Erledigung von Asylangelegenheiten im Ausländeramt gelten ab Montag, den 13. März neue Öffnungszeiten. Für diese Aufgaben ist die Ausländerbehörde Montag bis Freitag nur noch vormittags von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Mittwochs ist, wie bisher, ganztags geschlossen.

Das Kundenaufkommen für Asylangelegenheiten in der Starnberger Ausländerbehörde ist nach wie vor sehr hoch. Hinzu kommen Personalengpässe, so dass eine Ganztagsöffnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. „Die Personalausfälle treffen uns derzeit sehr hart. Das ist aber leider nicht zu ändern. Wir müssen unsere Kräfte daher auf den Vormittag bündeln“, erklärt Landrat Karl Roth die Maßnahme.

Die Einschränkungen in den Öffnungszeiten betreffen nur den Aufgabenbereich Asylrecht innerhalb des Ausländeramtes. Also den Bereich, der für Asylbewerber im laufenden Verfahren, sowie für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach positiver Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Für alle anderen Tätigkeiten im Ausländerrecht gelten die bisherigen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr, Freitag 7.30 bis 12 Uhr, Mittwoch und Freitagnachmittag ist geschlossen).

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Für die Erledigung von Asylangelegenheiten im Ausländeramt gelten ab Montag, den 13. März neue Öffnungszeiten. Für diese Aufgaben ist die Ausländerbehörde Montag bis Freitag nur noch vormittags von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Mittwochs ist, wie bisher, ganztags geschlossen.

Das Kundenaufkommen für Asylangelegenheiten in der Starnberger Ausländerbehörde ist nach wie vor sehr hoch. Hinzu kommen Personalengpässe, so dass eine Ganztagsöffnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. „Die Personalausfälle treffen uns derzeit sehr hart. Das ist aber leider nicht zu ändern. Wir müssen unsere Kräfte daher auf den Vormittag bündeln“, erklärt Landrat Karl Roth die Maßnahme.

Die Einschränkungen in den Öffnungszeiten betreffen nur den Aufgabenbereich Asylrecht innerhalb des Ausländeramtes. Also den Bereich, der für Asylbewerber im laufenden Verfahren, sowie für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach positiver Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Für alle anderen Tätigkeiten im Ausländerrecht gelten die bisherigen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr, Freitag 7.30 bis 12 Uhr, Mittwoch und Freitagnachmittag ist geschlossen).

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