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| von Landkreis Starnberg

Neuer Flyer informiert über Schutzstreifen für Radfahrer

“Sehen und gesehen werden“

Die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen wird immer beliebter, auch im Landkreis Starnberg.  Aber welche Regeln gelten auf den Fahrradschutzstreifen für Radfahrer und Autofahrer und welche Vorteile hat er für die Verkehrsteilnehmer? Um diese Fragen zu beantworten, gibt das Landratsamt den Flyer „Schutzstreifen machen Radfahrer sichtbar“ für den Landkreis Starnberg heraus.

Die weiß gestrichelten Markierungen an Straßen, Ampeln und Kreuzungen  im Landkreis Starnberg sind so manchem Verkehrsteilnehmer bereits aufgefallen. Der sogenannte Fahrradschutzstreifen ist  eine Art Laufsteg für Fahrradfahrer. Unter dem Motto „Sehen und gesehen werden“ sorgt er für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.  Schutzstreifen leiten Radfahrer auf der Fahrbahn, eine gestrichelte Linie und Fahrrad-Piktogramme markieren den Verlauf. Der Flyer zeigt dies grafisch auf, nennt die  wichtigsten Punkte zur Nutzung des Schutzstreifens und erläutert die Vorteile der Markierungen für alle Verkehrsteilnehmer.

Der Flyer wird sowohl im Landratsamt Starnberg als auch in den Gemeinden des Landkreises ausgelegt, die bereits über Fahrradschutzstreifen verfügen. Insgesamt gibt es derzeit in fünf Gemeinden Schutzstreifen und zwar in  Berg, Herrsching, Krailling, Gauting und Gilching.

Der neue Fahrradschutzstreifenflyer ist mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) entstanden. Es gibt ihn auch zum Download unter www.lk-starnberg.de/Verkehr/Radfahren in der Rubrik „Neuer Flyer Fahrradschutzstreifen“

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Die weiß gestrichelten Markierungen an Straßen, Ampeln und Kreuzungen  im Landkreis Starnberg sind so manchem Verkehrsteilnehmer bereits aufgefallen. Der sogenannte Fahrradschutzstreifen ist  eine Art Laufsteg für Fahrradfahrer. Unter dem Motto „Sehen und gesehen werden“ sorgt er für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.  Schutzstreifen leiten Radfahrer auf der Fahrbahn, eine gestrichelte Linie und Fahrrad-Piktogramme markieren den Verlauf. Der Flyer zeigt dies grafisch auf, nennt die  wichtigsten Punkte zur Nutzung des Schutzstreifens und erläutert die Vorteile der Markierungen für alle Verkehrsteilnehmer.

Der Flyer wird sowohl im Landratsamt Starnberg als auch in den Gemeinden des Landkreises ausgelegt, die bereits über Fahrradschutzstreifen verfügen. Insgesamt gibt es derzeit in fünf Gemeinden Schutzstreifen und zwar in  Berg, Herrsching, Krailling, Gauting und Gilching.

Der neue Fahrradschutzstreifenflyer ist mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) entstanden. Es gibt ihn auch zum Download unter www.lk-starnberg.de/Verkehr/Radfahren in der Rubrik „Neuer Flyer Fahrradschutzstreifen“

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