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| von Gemeinde Krailling

Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und überhängenden Ästen

Behinderung der Verkehrssicherheit durch überhängende Äste

Erinnerung zum regelmäßigen Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und überhängenden Ästen

Erneut möchten wir wieder alle Grundstückeigentümer an einen regelmäßigen Hecken- und Strauchschnitt entlang öffentlicher Straßen- und Wegeflächen erinnern.

Ist die Verkehrssicherheit durch überhängende Äste nachweislich behindert trägt in jedem Fall der betroffene Grundstückseigentümer die Haftung für etwaige Verkehrsunfälle! Auch  Verkehrszeichen müssen regelmäßig Ausschneiden ausgeschnitten werden.
In der Vergangenheit zeigte sich v.a. im Winter vielfach im Gemeindegebiet, dass der regelmäßigen Pflege von Hecken, Sträuchern und Bäumen viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Die Folgen sind  erschwert passierbare Gehwege und in den Straßenraum ausweichende Passanten.
 
Unsere dringende Bitte daher an alle Grundstückseigentümer:

Nehmen Sie Ihre Verpflichtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gem. des Bayerischen Straßen- und Verkehrswegenetzes ernst und sorgen Sie regelmäßig für einen Rückschnitt entlang ihrer Grundstücksgrenzen!

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Kulturförderverein Würmtal plant Konzert, Lesungen und eine große Jahresaustelleung
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Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und überhängenden Ästen

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Erinnerung zum regelmäßigen Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und überhängenden Ästen

Erneut möchten wir wieder alle Grundstückeigentümer an einen regelmäßigen Hecken- und Strauchschnitt entlang öffentlicher Straßen- und Wegeflächen erinnern.

Ist die Verkehrssicherheit durch überhängende Äste nachweislich behindert trägt in jedem Fall der betroffene Grundstückseigentümer die Haftung für etwaige Verkehrsunfälle! Auch  Verkehrszeichen müssen regelmäßig Ausschneiden ausgeschnitten werden.
In der Vergangenheit zeigte sich v.a. im Winter vielfach im Gemeindegebiet, dass der regelmäßigen Pflege von Hecken, Sträuchern und Bäumen viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Die Folgen sind  erschwert passierbare Gehwege und in den Straßenraum ausweichende Passanten.
 
Unsere dringende Bitte daher an alle Grundstückseigentümer:

Nehmen Sie Ihre Verpflichtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gem. des Bayerischen Straßen- und Verkehrswegenetzes ernst und sorgen Sie regelmäßig für einen Rückschnitt entlang ihrer Grundstücksgrenzen!

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