Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Schülerbeförderung Fahrkostenerstattung - Frist läuft ab!
Schnell Antrag stellen
Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schüler für das Schuljahr 2016/2017 können nur noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Starnberg gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn eine Realschule, ein Gymnasium, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Schulweg in eine Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Erstattet werden können grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.
Die Anträge mit den notwendigen Nachweisen sind an den Bereich der Schülerbeförderung im Landratsamt zu richten und stehen auf der Homepage des Landkreises Starnberg bereit. Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 08151 148-587 oder -558.
Schülerbeförderung Fahrkostenerstattung - Frist läuft ab!
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Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schüler für das Schuljahr 2016/2017 können nur noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Starnberg gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn eine Realschule, ein Gymnasium, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Schulweg in eine Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Erstattet werden können grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.
Die Anträge mit den notwendigen Nachweisen sind an den Bereich der Schülerbeförderung im Landratsamt zu richten und stehen auf der Homepage des Landkreises Starnberg bereit. Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 08151 148-587 oder -558.
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Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn eine Realschule, ein Gymnasium, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Schulweg in eine Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Erstattet werden können grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.
Die Anträge mit den notwendigen Nachweisen sind an den Bereich der Schülerbeförderung im Landratsamt zu richten und stehen auf der Homepage des Landkreises Starnberg bereit. Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 08151 148-587 oder -558.