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| von Gemeinde Neuried

Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses

Tagesordnung für den 16.04.2019

Am Dienstag, dem 16.04.2019 findet um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal Am Haderner Winkel 2, 1. OG

eine Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses

statt.


Bürgeranfragen
T a g e s o r d n u n g:

Öffentlicher Teil:

  1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

  2. Bekanntgabe von Beschlüssen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
    (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung)

  3. Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) im Jahre 2017 und in den Vorjahren zum Übertrag in das Jahr 2018;
    Korrektur des Beschlusses vom 26.04.2018

  4. Haushalt 2019;
    Beratung über Anträge und Mittelanforderungen, sowie Auszahlung der Zuschüsse

  5. Bekanntgaben und Anfragen

  6. Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2018

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

  2. Annahme einer Erbschaft

  3. Bekanntgaben und Anfragen

  4. Beschlussfassung über die Bekanntgabe von Beschlüssen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
    (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung)

  5. Genehmigung der Niederschrift vom 12.02.2019

Neuried, 08.04.2019
Gemeinde Neuried

Harald Zipfel
1. Bürgermeister

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im Sitzungssaal Am Haderner Winkel 2, 1. OG

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statt.


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Öffentlicher Teil:

  1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

  2. Bekanntgabe von Beschlüssen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
    (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung)

  3. Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) im Jahre 2017 und in den Vorjahren zum Übertrag in das Jahr 2018;
    Korrektur des Beschlusses vom 26.04.2018

  4. Haushalt 2019;
    Beratung über Anträge und Mittelanforderungen, sowie Auszahlung der Zuschüsse

  5. Bekanntgaben und Anfragen

  6. Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2018

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

  2. Annahme einer Erbschaft

  3. Bekanntgaben und Anfragen

  4. Beschlussfassung über die Bekanntgabe von Beschlüssen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
    (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung)

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