Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Stallpflicht für Geflügel besteht weiter
Veterinäramt kündigt Kontrollen an
Wegen der weiten Verbreitung des Vogelgrippevirus H5N8 bei Wildvögeln besteht für Nutzgeflügelbestände nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko. Die bayernweite Stallpflicht bleibt daher bis auf weiteres Bestehen. Das Veterinäramt wird die Einhaltung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren.
Bundesweite Untersuchungen zeigen, dass das Vogelgrippevirus H5N8 nach wie vor in der Wildvogelpopulation grassiert. Im Landkreis Starnberg ist seit Mitte November vergangenen Jahres bei 27 von 42 tot aufgefunden Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden. Bei 14 Wildvögeln verlief die Untersuchung virusnegativ, ein Untersuchungsbefund steht noch aus. Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt daher in seiner jüngsten Risikobewertung vom 13. Februar dringend, Nutzgeflügel weiterhin in den Ställen zu belassen. Auch kleine Geflügelhaltungen sollen nur vom Geflügelhalter selbst und nur in Stallkleidung betreten werden. Vor der Stalltüre ist eine Desinfektionsmatte zur Desinfektion der Schuhe bereitzuhalten. Dies ist vor allem in Regionen mit einer hohen Wasservogeldichte, wie es im Landkreis Starnberg der Fall ist, zu beachten. „Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Virus H5N8“, lautet das Fazit des FLI in der aktuellen Risikobewertung. Zusätzlich gilt, dass Eier aus Starnberger Legehennenbeständen, die bisher noch als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet wurden, ab dem morgigen Donnerstag nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden dürfen.
Das Starnberger Veterinäramt geht davon aus, dass die angeordneten Schutzmaßnahmen mindestens noch bis Ende April gelten werden. „Wegen der Dringlichkeit der Schutzmaßnahmen werden wir in den kommenden Wochen verstärkt auf deren Einhaltung im Landkreis achten und Kontrollen durchführen“, kündigt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März an. „Für Verstöße gegen die Aufstallungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro fällig werden“, so März. Insgesamt gibt es im Landkreis Starnberg etwa 495 Geflügelhalter mit circa 29712 Tieren.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe sind auf der Homepage des Landratsamtes zusammengestellt.
Stallpflicht für Geflügel besteht weiter
Veterinäramt kündigt Kontrollen an
Wegen der weiten Verbreitung des Vogelgrippevirus H5N8 bei Wildvögeln besteht für Nutzgeflügelbestände nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko. Die bayernweite Stallpflicht bleibt daher bis auf weiteres Bestehen. Das Veterinäramt wird die Einhaltung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren.
Bundesweite Untersuchungen zeigen, dass das Vogelgrippevirus H5N8 nach wie vor in der Wildvogelpopulation grassiert. Im Landkreis Starnberg ist seit Mitte November vergangenen Jahres bei 27 von 42 tot aufgefunden Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden. Bei 14 Wildvögeln verlief die Untersuchung virusnegativ, ein Untersuchungsbefund steht noch aus. Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt daher in seiner jüngsten Risikobewertung vom 13. Februar dringend, Nutzgeflügel weiterhin in den Ställen zu belassen. Auch kleine Geflügelhaltungen sollen nur vom Geflügelhalter selbst und nur in Stallkleidung betreten werden. Vor der Stalltüre ist eine Desinfektionsmatte zur Desinfektion der Schuhe bereitzuhalten. Dies ist vor allem in Regionen mit einer hohen Wasservogeldichte, wie es im Landkreis Starnberg der Fall ist, zu beachten. „Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Virus H5N8“, lautet das Fazit des FLI in der aktuellen Risikobewertung. Zusätzlich gilt, dass Eier aus Starnberger Legehennenbeständen, die bisher noch als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet wurden, ab dem morgigen Donnerstag nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden dürfen.
Das Starnberger Veterinäramt geht davon aus, dass die angeordneten Schutzmaßnahmen mindestens noch bis Ende April gelten werden. „Wegen der Dringlichkeit der Schutzmaßnahmen werden wir in den kommenden Wochen verstärkt auf deren Einhaltung im Landkreis achten und Kontrollen durchführen“, kündigt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März an. „Für Verstöße gegen die Aufstallungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro fällig werden“, so März. Insgesamt gibt es im Landkreis Starnberg etwa 495 Geflügelhalter mit circa 29712 Tieren.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe sind auf der Homepage des Landratsamtes zusammengestellt.
Stallpflicht für Geflügel besteht weiter
Veterinäramt kündigt Kontrollen an
Wegen der weiten Verbreitung des Vogelgrippevirus H5N8 bei Wildvögeln besteht für Nutzgeflügelbestände nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko. Die bayernweite Stallpflicht bleibt daher bis auf weiteres Bestehen. Das Veterinäramt wird die Einhaltung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren.
Bundesweite Untersuchungen zeigen, dass das Vogelgrippevirus H5N8 nach wie vor in der Wildvogelpopulation grassiert. Im Landkreis Starnberg ist seit Mitte November vergangenen Jahres bei 27 von 42 tot aufgefunden Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden. Bei 14 Wildvögeln verlief die Untersuchung virusnegativ, ein Untersuchungsbefund steht noch aus. Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt daher in seiner jüngsten Risikobewertung vom 13. Februar dringend, Nutzgeflügel weiterhin in den Ställen zu belassen. Auch kleine Geflügelhaltungen sollen nur vom Geflügelhalter selbst und nur in Stallkleidung betreten werden. Vor der Stalltüre ist eine Desinfektionsmatte zur Desinfektion der Schuhe bereitzuhalten. Dies ist vor allem in Regionen mit einer hohen Wasservogeldichte, wie es im Landkreis Starnberg der Fall ist, zu beachten. „Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Virus H5N8“, lautet das Fazit des FLI in der aktuellen Risikobewertung. Zusätzlich gilt, dass Eier aus Starnberger Legehennenbeständen, die bisher noch als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet wurden, ab dem morgigen Donnerstag nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden dürfen.
Das Starnberger Veterinäramt geht davon aus, dass die angeordneten Schutzmaßnahmen mindestens noch bis Ende April gelten werden. „Wegen der Dringlichkeit der Schutzmaßnahmen werden wir in den kommenden Wochen verstärkt auf deren Einhaltung im Landkreis achten und Kontrollen durchführen“, kündigt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März an. „Für Verstöße gegen die Aufstallungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro fällig werden“, so März. Insgesamt gibt es im Landkreis Starnberg etwa 495 Geflügelhalter mit circa 29712 Tieren.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe sind auf der Homepage des Landratsamtes zusammengestellt.