Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis wird aufgehoben
Vogelgrippe
Die Vogelgrippe bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Wie das Bayerische Umweltministerium heute in München bekannt gab, wird die Stallpflicht nun für ganz Bayern gelockert. Für den Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass keine Stallpflicht mehr besteht. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind wieder möglich.
Im Landkreis Starnberg konnten bereits seit Mitte Februar keine neuen Fälle des hochpathogenen aviären Influenza-Virus H5N8 bei Wildvögeln mehr nachgewiesen werden. Auch bayernweit ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig, meldet das Bayerische Umweltministerium. „Ab sofort gibt es daher nur bei neuen Nachweisen der Geflügelpest eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht“, erklärt Umweltministerin Ulrike Scharf.
Für Geflügelhalter im Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass ihre Tiere wieder nach draußen können. Eier, die seit Mitte Februar nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden durften, dürfen dann wieder als „Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder möglich. Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen wird am kommenden Mittwoch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin bis 20. Mai in kleineren Geflügelhaltungen. Das heißt, dass unbefugtes Betreten der Ställe verboten ist und betriebsfremde Personen Schutzkleidung und-Stiefel verwenden sollen. Die Schutzkleidung ist dabei entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.
„Von bisher 52 untersuchten Wildvögeln aus dem Landkreis Starnberg, wurden 29 positiv auf Geflügelpest getestet. Die acht Tiere aus den zurückliegenden vier Wochen waren aber alle negativ“, erklärt März. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt. „Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können“, lautet die Empfehlung des Umweltministeriums.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis wird aufgehoben
Vogelgrippe
Die Vogelgrippe bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Wie das Bayerische Umweltministerium heute in München bekannt gab, wird die Stallpflicht nun für ganz Bayern gelockert. Für den Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass keine Stallpflicht mehr besteht. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind wieder möglich.
Im Landkreis Starnberg konnten bereits seit Mitte Februar keine neuen Fälle des hochpathogenen aviären Influenza-Virus H5N8 bei Wildvögeln mehr nachgewiesen werden. Auch bayernweit ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig, meldet das Bayerische Umweltministerium. „Ab sofort gibt es daher nur bei neuen Nachweisen der Geflügelpest eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht“, erklärt Umweltministerin Ulrike Scharf.
Für Geflügelhalter im Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass ihre Tiere wieder nach draußen können. Eier, die seit Mitte Februar nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden durften, dürfen dann wieder als „Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder möglich. Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen wird am kommenden Mittwoch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin bis 20. Mai in kleineren Geflügelhaltungen. Das heißt, dass unbefugtes Betreten der Ställe verboten ist und betriebsfremde Personen Schutzkleidung und-Stiefel verwenden sollen. Die Schutzkleidung ist dabei entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.
„Von bisher 52 untersuchten Wildvögeln aus dem Landkreis Starnberg, wurden 29 positiv auf Geflügelpest getestet. Die acht Tiere aus den zurückliegenden vier Wochen waren aber alle negativ“, erklärt März. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt. „Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können“, lautet die Empfehlung des Umweltministeriums.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis wird aufgehoben
Vogelgrippe
Die Vogelgrippe bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Wie das Bayerische Umweltministerium heute in München bekannt gab, wird die Stallpflicht nun für ganz Bayern gelockert. Für den Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass keine Stallpflicht mehr besteht. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind wieder möglich.
Im Landkreis Starnberg konnten bereits seit Mitte Februar keine neuen Fälle des hochpathogenen aviären Influenza-Virus H5N8 bei Wildvögeln mehr nachgewiesen werden. Auch bayernweit ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig, meldet das Bayerische Umweltministerium. „Ab sofort gibt es daher nur bei neuen Nachweisen der Geflügelpest eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht“, erklärt Umweltministerin Ulrike Scharf.
Für Geflügelhalter im Landkreis Starnberg bedeutet dies, dass ihre Tiere wieder nach draußen können. Eier, die seit Mitte Februar nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden durften, dürfen dann wieder als „Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder möglich. Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen wird am kommenden Mittwoch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin bis 20. Mai in kleineren Geflügelhaltungen. Das heißt, dass unbefugtes Betreten der Ställe verboten ist und betriebsfremde Personen Schutzkleidung und-Stiefel verwenden sollen. Die Schutzkleidung ist dabei entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.
„Von bisher 52 untersuchten Wildvögeln aus dem Landkreis Starnberg, wurden 29 positiv auf Geflügelpest getestet. Die acht Tiere aus den zurückliegenden vier Wochen waren aber alle negativ“, erklärt März. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt. „Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können“, lautet die Empfehlung des Umweltministeriums.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.