Gemeinde Gräfelfing
Weinfest
Wolfartklinik
Brandt
Sonnwärts
Mitschke
Capella Nova
TEILEN
ZURÜCK
| von Landkreis Starnberg

Stromfressenden Staubsaugern geht es an den Kragen

Landratsamt weist auf EU-Regelung hin

Nach den Glühbirnen geht es auch stromfressenden Staubsaugern an den Kragen: Ab 1. September gelten für neu in den Handel gebrachte Geräte schärfere EU-Grenzwerte. Betroffen sind Leistung, Stromverbrauch, Lautstärke, Staubemissionen, Staubaufnahmefähigkeit sowie die Lebensdauer. Darüber hinaus müssen alle neuen Geräte mit dem aktualisierten EU-Energielabel für Staubsauger versehen werden.

Die erste Stufe der EU-Verordnung für Staubsauger trat bereits 2014 in Kraft. Ziel ist es, den Stromverbrauch europaweit zu reduzieren. Laut EU können so jährlich 19 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom eingespart werden. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als fünf Millionen Dreipersonenhaushalten.

Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. September 2017 für Staubsauger:

  • Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
  • durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr: weniger als 43 kWh
  • durchschnittliche Maximallautstärke: 80 Dezibel
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
  • Staubemissionen: weniger als ein Prozent
  • Lebensdauer des Motors: mehr als 500 Stunden
  • Haltbarkeit des Schlauchs: min. 40.000 Schwenkungen unter Belastung

Änderungen gibt es auch beim Energielabel für Staubsauger.

Da der Stromverbrauch immer geringer wird, kommen die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzu. Die Klassen E bis G entfallen. Die beste Energieeffizienzklasse ist somit jetzt A+++, die schlechteste ist D. Neben Angaben zum Energieverbrauch finden Verbraucher auf dem Energielabel Informationen zur Reinigungsleistung sowie zur Lautstärke des Geräts.

Die Experten von co2online weisen darauf hin, dass vorhandene Staubsauger aber natürlich weiter verwendet werden dürfen. Auch Händler können ihre Staubsauger im Lager noch verkaufen. Beim Neukauf sollte aber unbedingt auf eine möglichst gute Effizienzklasse, am besten A+++, geachtet werden.

Hilfe bei der Suche nach energieeffizienten Modellen gibt es z.B. unter www.ecotopten.de, weitere Tipps unter www.co2online.de.

Bei Fragen rund um das Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die nächste Energieberatung findet am Donnerstag, den 7. September von 13.30 bis 18.00 Uhr im Landratsamt Starnberg statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. 08151 148-442. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale unter Tel. 0800 809 802 400 auch ein kostenfreies bundesweites Beratungstelefon zu allen Energiefragen.

Zurück

Herzerl Pflegedienst & Seniorenzentrum
Wir geben Ihrem Unternehmen eine Persönlichkeit!
Aus dem Häuschen
Mitschke
Weinfest
Wolfartklinik
Hospizverein
Krebs
| von Landkreis Starnberg

Stromfressenden Staubsaugern geht es an den Kragen

Landratsamt weist auf EU-Regelung hin

Nach den Glühbirnen geht es auch stromfressenden Staubsaugern an den Kragen: Ab 1. September gelten für neu in den Handel gebrachte Geräte schärfere EU-Grenzwerte. Betroffen sind Leistung, Stromverbrauch, Lautstärke, Staubemissionen, Staubaufnahmefähigkeit sowie die Lebensdauer. Darüber hinaus müssen alle neuen Geräte mit dem aktualisierten EU-Energielabel für Staubsauger versehen werden.

Die erste Stufe der EU-Verordnung für Staubsauger trat bereits 2014 in Kraft. Ziel ist es, den Stromverbrauch europaweit zu reduzieren. Laut EU können so jährlich 19 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom eingespart werden. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als fünf Millionen Dreipersonenhaushalten.

Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. September 2017 für Staubsauger:

  • Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
  • durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr: weniger als 43 kWh
  • durchschnittliche Maximallautstärke: 80 Dezibel
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
  • Staubemissionen: weniger als ein Prozent
  • Lebensdauer des Motors: mehr als 500 Stunden
  • Haltbarkeit des Schlauchs: min. 40.000 Schwenkungen unter Belastung

Änderungen gibt es auch beim Energielabel für Staubsauger.

Da der Stromverbrauch immer geringer wird, kommen die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzu. Die Klassen E bis G entfallen. Die beste Energieeffizienzklasse ist somit jetzt A+++, die schlechteste ist D. Neben Angaben zum Energieverbrauch finden Verbraucher auf dem Energielabel Informationen zur Reinigungsleistung sowie zur Lautstärke des Geräts.

Die Experten von co2online weisen darauf hin, dass vorhandene Staubsauger aber natürlich weiter verwendet werden dürfen. Auch Händler können ihre Staubsauger im Lager noch verkaufen. Beim Neukauf sollte aber unbedingt auf eine möglichst gute Effizienzklasse, am besten A+++, geachtet werden.

Hilfe bei der Suche nach energieeffizienten Modellen gibt es z.B. unter www.ecotopten.de, weitere Tipps unter www.co2online.de.

Bei Fragen rund um das Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die nächste Energieberatung findet am Donnerstag, den 7. September von 13.30 bis 18.00 Uhr im Landratsamt Starnberg statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. 08151 148-442. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale unter Tel. 0800 809 802 400 auch ein kostenfreies bundesweites Beratungstelefon zu allen Energiefragen.

Zurück

Gemeinde Gräfelfing
Weinfest
Wolfartklinik
Brandt
Sonnwärts
Mitschke
Capella Nova