Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Tempolimit Buchendorf wurde aufgehoben
Weisung des Landratsamtes
Auf Weisung des Landratsamtes ist die Gemeinde Gauting verpflichtet, diverse Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass zumindest Tempo 60 am Buchendorfer Berg außerorts und Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt (Gautinger Weg und Neurieder Straße) nicht mehr zu halten waren.
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich nach Angaben der Polizei nicht um Unfallschwerpunkte. Die Verbindung nach Buchendorf weist zudem einen einseitigen Fuß- und Radweg aus und Querungsverkehr findet nicht statt. Ein sogenanntes Gefahrenpotential liegt demnach nicht vor.
Grundsätzlich gilt zudem §3 StVO, wonach die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen ist.
Tempolimit Buchendorf wurde aufgehoben
Weisung des Landratsamtes
Auf Weisung des Landratsamtes ist die Gemeinde Gauting verpflichtet, diverse Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass zumindest Tempo 60 am Buchendorfer Berg außerorts und Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt (Gautinger Weg und Neurieder Straße) nicht mehr zu halten waren.
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich nach Angaben der Polizei nicht um Unfallschwerpunkte. Die Verbindung nach Buchendorf weist zudem einen einseitigen Fuß- und Radweg aus und Querungsverkehr findet nicht statt. Ein sogenanntes Gefahrenpotential liegt demnach nicht vor.
Grundsätzlich gilt zudem §3 StVO, wonach die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen ist.
Tempolimit Buchendorf wurde aufgehoben
Weisung des Landratsamtes
Auf Weisung des Landratsamtes ist die Gemeinde Gauting verpflichtet, diverse Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass zumindest Tempo 60 am Buchendorfer Berg außerorts und Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt (Gautinger Weg und Neurieder Straße) nicht mehr zu halten waren.
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich nach Angaben der Polizei nicht um Unfallschwerpunkte. Die Verbindung nach Buchendorf weist zudem einen einseitigen Fuß- und Radweg aus und Querungsverkehr findet nicht statt. Ein sogenanntes Gefahrenpotential liegt demnach nicht vor.
Grundsätzlich gilt zudem §3 StVO, wonach die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen ist.