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| von Gemeinde Krailling

Verkehrserziehung für Erwachsene

Neue Temposchwellen in Wald- und Lindenstraße

Neu, glatt und schwarz: So ein Straßenbelag weckt bei einigen Autofahrern Assoziationen an eine Rennstrecke. Problematisch wird es, wenn die Straße im Laufe des Umbaus ein Verkehrsberuhigter Bereich geworden ist, im Volksmund „Spielstraße“ genannt. Dort ist lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Um die Aufmerksamkeit für diese Tatsache zu erhöhen, hat der Bauhof der Gemeinde Krailling an jeder der drei Einfahrten in den Verkehrsberuhigten Bereich der Linden- und Waldstraße Temposchwellen installiert.

Die Schwellen sind so gewählt, dass Fahrradfahrer und Fußgänger mit Kinderwägen oder Rollatoren nicht beeinträchtigt werden, Fahrzeuge die Schwelle aber mit mindestens einem Rad überfahren müssen.

Wir bitten, auch im Namen der Anwohner, noch einmal um Beachtung aller Verkehrsberuhigten Bereiche im Ort. In jedem Verkehrsberuhigten Bereich ist motorisierter Verkehr Fußgängern untergeordnet, Fußgänger dürfen sich auf dem gesamten Bereich der so genannten Mischverkehrsfläche bewegen. Autofahrer haben im Zweifelsfall anzuhalten!

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Neu, glatt und schwarz: So ein Straßenbelag weckt bei einigen Autofahrern Assoziationen an eine Rennstrecke. Problematisch wird es, wenn die Straße im Laufe des Umbaus ein Verkehrsberuhigter Bereich geworden ist, im Volksmund „Spielstraße“ genannt. Dort ist lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Um die Aufmerksamkeit für diese Tatsache zu erhöhen, hat der Bauhof der Gemeinde Krailling an jeder der drei Einfahrten in den Verkehrsberuhigten Bereich der Linden- und Waldstraße Temposchwellen installiert.

Die Schwellen sind so gewählt, dass Fahrradfahrer und Fußgänger mit Kinderwägen oder Rollatoren nicht beeinträchtigt werden, Fahrzeuge die Schwelle aber mit mindestens einem Rad überfahren müssen.

Wir bitten, auch im Namen der Anwohner, noch einmal um Beachtung aller Verkehrsberuhigten Bereiche im Ort. In jedem Verkehrsberuhigten Bereich ist motorisierter Verkehr Fußgängern untergeordnet, Fußgänger dürfen sich auf dem gesamten Bereich der so genannten Mischverkehrsfläche bewegen. Autofahrer haben im Zweifelsfall anzuhalten!

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