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| von Landkreis Starnberg

Vorschläge zur Sportlerehrung 2015 können eingereicht werden

Der Landkreis Starnberg ehrt wieder Sportlerinnen und Sportler, die im Jahr 2015 großartige sportliche Erfolge gefeiert haben. Vorschläge können bis Ende Februar beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.

Bewertet werden Leistungen, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 erbracht worden sind. Geehrt werden Deutsche Meister, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften und an Olympischen Spielen mit Platzierungen unter den besten 20 Athleten sowie 1. bis 3. Plätze bei den Masters in verschiedenen Altersklassen.  Auch sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen, die in keinen Tabellen oder Siegerlisten erscheinen, können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden.

Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg haben oder der Verein, für den sie starten, muss im Vereinsregister für den Landkreis Starnberg beim Amtsgericht München eingetragen sein.

Meldungen und Vorschläge von Vereinen und Privatpersonen sollen die Privat-Adresse des Sportlers, seinen sportlichen und persönlichen Steckbrief und die zu ehrende Höchstleistung enthalten. Die Bewerbungen sind bis spätestens 29. Februar an den  Fachbereich Jugend und Sport des Landratsamtes Starnberg zu richten. Vorschläge können auch per E-mail an stefanie.weber@lra-starnberg.de eingereicht werden. Fragen rund um die Sportlerehrung beantworten Stefanie Weber unter Telefon 08151 148-536 und Martin Widhopf unter Telefon 08151 148-288.

Die Sportlerehrung findet am 12. April im Landratsamt Starnberg statt.

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Bewertet werden Leistungen, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 erbracht worden sind. Geehrt werden Deutsche Meister, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften und an Olympischen Spielen mit Platzierungen unter den besten 20 Athleten sowie 1. bis 3. Plätze bei den Masters in verschiedenen Altersklassen.  Auch sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen, die in keinen Tabellen oder Siegerlisten erscheinen, können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden.

Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg haben oder der Verein, für den sie starten, muss im Vereinsregister für den Landkreis Starnberg beim Amtsgericht München eingetragen sein.

Meldungen und Vorschläge von Vereinen und Privatpersonen sollen die Privat-Adresse des Sportlers, seinen sportlichen und persönlichen Steckbrief und die zu ehrende Höchstleistung enthalten. Die Bewerbungen sind bis spätestens 29. Februar an den  Fachbereich Jugend und Sport des Landratsamtes Starnberg zu richten. Vorschläge können auch per E-mail an stefanie.weber@lra-starnberg.de eingereicht werden. Fragen rund um die Sportlerehrung beantworten Stefanie Weber unter Telefon 08151 148-536 und Martin Widhopf unter Telefon 08151 148-288.

Die Sportlerehrung findet am 12. April im Landratsamt Starnberg statt.

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