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| von Polizei Planegg

Vorsicht Neujahr!

Vermehrt Einbrüche in der Silvesternacht

Die Polizei Planegg möchte erneut auf ein besonderes Phänomen auf dem Gebiet des Wohnungseinbruchs hinweisen: Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich mehrfach Einbrüche in der Silvesternacht ereignen.

Die Täter nutzen dabei gezielt den Umstand, dass um Mitternacht ein Geräuschpegel vorherrscht, der sämtliche Einbruchsgeräusche übertönt. Außerdem gehen sie davon aus, dass um Mitternacht unbeleuchtete Häuser und Wohnungen leer und damit zum unauffälligen Eindringen geeignet sind.

Der Rat der PI 46 lautet daher: Wenn Sie nur auf ein Stündchen zum Nachbarn gehen, um aufs Neue Jahr anzustoßen, lassen Sie das Licht brennen! Und wenn Sie Geräusche wie Scheibenklirren oder ähnliches vernehmen, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen! Wie immer gilt dabei: wer die Polizei vor Ort benötigt, wählt am besten den Notruf 110.

Wichtige Hinweise für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Auch für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gibt es einige wichtige Hinweise, deren Beherzigung die Planegger Polizei allen Würmtaler Bürgern ans Herz legt:

Nur zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb sollte die Gebrauchsanleitung gelesen und diese konsequent eingehalten werden. Böller sollten nur in regulären Geschäften (Supermarkt, Schreibwarengeschäft etc.) und nicht im Internet oder bei sog. „fliegenden Händlern“ gekauft werden.

Es sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollten nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.

Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen und freien Flächen abgebrannt werden, wobei immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten ist. Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen verboten ist und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Auch das Abbrennen in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, sollten diese unbedingt genutzt werden. Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen Ihre Polizeiinspektion Planegg!

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Die Polizei Planegg möchte erneut auf ein besonderes Phänomen auf dem Gebiet des Wohnungseinbruchs hinweisen: Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich mehrfach Einbrüche in der Silvesternacht ereignen.

Die Täter nutzen dabei gezielt den Umstand, dass um Mitternacht ein Geräuschpegel vorherrscht, der sämtliche Einbruchsgeräusche übertönt. Außerdem gehen sie davon aus, dass um Mitternacht unbeleuchtete Häuser und Wohnungen leer und damit zum unauffälligen Eindringen geeignet sind.

Der Rat der PI 46 lautet daher: Wenn Sie nur auf ein Stündchen zum Nachbarn gehen, um aufs Neue Jahr anzustoßen, lassen Sie das Licht brennen! Und wenn Sie Geräusche wie Scheibenklirren oder ähnliches vernehmen, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen! Wie immer gilt dabei: wer die Polizei vor Ort benötigt, wählt am besten den Notruf 110.

Wichtige Hinweise für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Auch für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gibt es einige wichtige Hinweise, deren Beherzigung die Planegger Polizei allen Würmtaler Bürgern ans Herz legt:

Nur zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb sollte die Gebrauchsanleitung gelesen und diese konsequent eingehalten werden. Böller sollten nur in regulären Geschäften (Supermarkt, Schreibwarengeschäft etc.) und nicht im Internet oder bei sog. „fliegenden Händlern“ gekauft werden.

Es sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollten nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.

Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen und freien Flächen abgebrannt werden, wobei immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten ist. Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen verboten ist und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Auch das Abbrennen in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, sollten diese unbedingt genutzt werden. Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

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