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| von Polizei Planegg

Unter Drogen am Steuer

Offensichtlich unter Drogeneinfluss stand ein 44-jähriger Münchner, der mit seinem Fahrzeug am Dienstagabend, dem 22.03.2016, in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war.

Die Streife hatte den Mann mit seinem BMW kurz nach 23.00 Uhr in der Pasinger Straße aufgehalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten bei dem Fahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Das positive Ergebnis eines vorläufigen Drogenschnelltests führte der 44-Jährige auf die vorangegangene Einnahme von angeblichen Schmerzmitteln zurück. Von diesen Tabletten - die aus dem Ausland stammten - führte der Mann noch einige mit sich.

Wie die Polizei feststellte, handelt es sich um ein Medikament mit bei uns verbotenen Wirkstoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dem Münchner wurde die Weiterfahrt mit seinem Pkw untersagt und er musste mit zur Blutentnahme kommen.

Das Ergebnis der Blutuntersuchung wird über die weiteren Konsequenzen für den 44-Jährigen entscheiden. Zudem wird gegen ihn wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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Unter Drogen am Steuer

Offensichtlich unter Drogeneinfluss stand ein 44-jähriger Münchner, der mit seinem Fahrzeug am Dienstagabend, dem 22.03.2016, in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war.

Die Streife hatte den Mann mit seinem BMW kurz nach 23.00 Uhr in der Pasinger Straße aufgehalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten bei dem Fahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Das positive Ergebnis eines vorläufigen Drogenschnelltests führte der 44-Jährige auf die vorangegangene Einnahme von angeblichen Schmerzmitteln zurück. Von diesen Tabletten - die aus dem Ausland stammten - führte der Mann noch einige mit sich.

Wie die Polizei feststellte, handelt es sich um ein Medikament mit bei uns verbotenen Wirkstoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dem Münchner wurde die Weiterfahrt mit seinem Pkw untersagt und er musste mit zur Blutentnahme kommen.

Das Ergebnis der Blutuntersuchung wird über die weiteren Konsequenzen für den 44-Jährigen entscheiden. Zudem wird gegen ihn wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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