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Unter Drogen

Weil er ohne Licht durch den Gstaller Weg in Gräfelfing fuhr, sollte ein 17-jähriger Radfahrer aus München am Montagabend, dem 25.04.2016, gegen 22.20 Uhr, von der Polizei einer Kontrolle unterzogen werden.

Beim Versuch der Streife den Radfahrer anzuhalten, trat dieser plötzlich in die Pedale und ergriff die Flucht. Als der Jugendliche bemerkte, dass er gegen den Streifenwagen so keine Chance hatte, fuhr er in Schlangenlinien vor dem Dienstfahrzeug her, um den Überholvorgang und die Anhaltung auf diese Weise zu verhindern. Auch von den Sondersignalen ließ er sich dabei nicht beeindrucken. Allerdings ging dem 17-Jährigen nach knapp einem Kilometer die Puste aus und er gab in Pasing auf.

Bei der folgenden Kontrolle war schnell klar, warum der Jugendliche die Flucht ergriffen hatte. Er stand deutlich unter Drogeneinfluss. Es folgte eine Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin und anschließend eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 17-Jährigen in München. Dort fanden die Beamten noch mehrere Depots mit Drogen, die dem Jugendlichen - neben der Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss - ein zusätzliches Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz einbringen werden.  



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Beim Versuch der Streife den Radfahrer anzuhalten, trat dieser plötzlich in die Pedale und ergriff die Flucht. Als der Jugendliche bemerkte, dass er gegen den Streifenwagen so keine Chance hatte, fuhr er in Schlangenlinien vor dem Dienstfahrzeug her, um den Überholvorgang und die Anhaltung auf diese Weise zu verhindern. Auch von den Sondersignalen ließ er sich dabei nicht beeindrucken. Allerdings ging dem 17-Jährigen nach knapp einem Kilometer die Puste aus und er gab in Pasing auf.

Bei der folgenden Kontrolle war schnell klar, warum der Jugendliche die Flucht ergriffen hatte. Er stand deutlich unter Drogeneinfluss. Es folgte eine Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin und anschließend eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 17-Jährigen in München. Dort fanden die Beamten noch mehrere Depots mit Drogen, die dem Jugendlichen - neben der Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss - ein zusätzliches Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz einbringen werden.  



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