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| von Polizei Planegg

Unter Drogeneinfluss in eine Verkehrskontrolle in Krailling

Ein 20-jähriger Autofahrer aus Inning a. A. wurde am frühen Montagmorgen, dem 08.05.2017, von der Polizei in Krailling einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Die Streife hatte den jungen Mann mit seinem Peugeot kurz nach Mitternacht in der Pentenrieder Straße angehalten. Bei der Kontrolle verhielt sich der Autofahrer äußerst merkwürdig und machte auf die Beamten einen berauschten Eindruck. Allerdings war es nicht Alkohol, sondern der Konsum von Drogen, der den 20-Jährigen in diesen Zustand versetzt hatte.

Auf Befragen hatte er den Polizisten gegenüber zugegeben, am Abend zuvor  Marihuana geraucht zu haben. Geringe Mengen dieses „Krautes“ führte er auch noch mit sich und einiges davon habe er auch noch zu Hause gelagert, wie er den Beamten wissen ließ.

Der junge Mann musste seinen Peugeot stehen lassen und wurde zur Blutentnahme verbracht. Anschließend erfolgte noch die Durchsuchung seiner Wohnung, wo die Beamten weiteres Betäubungsmittel auffinden konnten. Zumindest der sichere Nachhauseweg war für den 20-Jährigen somit gewährleistet.

Neben der Anzeige wegen Führens eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel folgt noch eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen unerlaubten Drogenbesitzes.


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Die Streife hatte den jungen Mann mit seinem Peugeot kurz nach Mitternacht in der Pentenrieder Straße angehalten. Bei der Kontrolle verhielt sich der Autofahrer äußerst merkwürdig und machte auf die Beamten einen berauschten Eindruck. Allerdings war es nicht Alkohol, sondern der Konsum von Drogen, der den 20-Jährigen in diesen Zustand versetzt hatte.

Auf Befragen hatte er den Polizisten gegenüber zugegeben, am Abend zuvor  Marihuana geraucht zu haben. Geringe Mengen dieses „Krautes“ führte er auch noch mit sich und einiges davon habe er auch noch zu Hause gelagert, wie er den Beamten wissen ließ.

Der junge Mann musste seinen Peugeot stehen lassen und wurde zur Blutentnahme verbracht. Anschließend erfolgte noch die Durchsuchung seiner Wohnung, wo die Beamten weiteres Betäubungsmittel auffinden konnten. Zumindest der sichere Nachhauseweg war für den 20-Jährigen somit gewährleistet.

Neben der Anzeige wegen Führens eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel folgt noch eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen unerlaubten Drogenbesitzes.


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