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LK München | | von Landkreis München

22.06.2021 100.000 Zweitimpfungen im Landkreis München

Exakt 101.215 Personen haben bis zum gestrigen Abend im Landkreis München ihre Zweitimpfung erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 32,86 Prozent der aktuell impffähigen Bürger über 12 Jahren.

Insgesamt wurden im Landkreis bislang mehr als eine Viertelmillion Impfungen verabreicht, exakt 253.729. 152.514 davon entfallen auf Erstimpfungen. Gemessen an der impffähigen Bevölkerung ist damit fast jeder zweite Landkreisbürger mindestens einmal geimpft (49,51 Prozent).

Inzwischen konnte ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden. Rund 88.000 der Impfungen wurden in Arztpraxen durchgeführt, davon mehr als 58.000 Erst- und knapp 30.000 Zweitimpfungen.

„Jeder dritte Landkreisbürger im impffähigen Alter ist bereits vollständig geimpft, jeder zweite verfügt mindestens über die Erstimpfung. Das sind großartige Meilensteine! Gerade nach den letzten Wochen, in welchen wir in den Impfzentren ausschließlich Zweitimpfungen durchführen konnten, sind uns nun wieder größere Liefermengen angekündigt. Allein diese Woche erwarten wir insgesamt knapp 13.000 Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen, die direkt an Arztpraxen und Betriebsärzte geliefert werden. In den kommenden Wochen werden wir vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen können, das stimmt mich äußerst positiv“, so Landrat Christoph Göbel.

Digitaler Impfnachweis oder gelber Impfpass – beides gilt

Wer in den letzten beiden Wochen seine Erst- oder Zweitimpfung in einem Impfzentrum erhalten hat, dem wurde zusätzlich zur üblichen Impfdokumentation auch gleich ein europäisches Impfzertifikat in Papierform ausgehändigt. Darauf ist auch ein QR-Code enthalten, der mittels Corona-Warn-App oder CovPass-App vom RKI eingescannt werden kann. Dort werden dann persönliche Daten sowie Datum der Impfung, Art des Impfstoffs und die individuelle Zertifikationsnummer erfasst. Bei Bedarf kann dann der QR-Code in der App vorgezeigt und überprüft werden. Wichtig: Es handelt sich dabei um einen neuen QR-Code, nicht um die Codes, die bereits auf der Impfdokumentation erfasst sind.

Wer seine Impfungen im Impfzentrum erhalten hat und noch bei BayIMCO registriert ist, der erhält ab dem 25. Juni den QR-Code direkt über seinen BayIMCO-Account. Personen, die zwar im Impfzentrum geimpft wurden, aber kein BayIMCO-Profil mehr haben, können ab Juli über eine dann zur Verfügung stehende Website ihren individuellen QR-Code erzeugen.

Alternativ können die beiden letztgenannten wie auch Personen, die ihre Impfungen in einer Arztpraxis erhalten haben, seit 14. Juni in teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage ihres gelben Impfpasses einen QR-Code erzeugen lassen. Welche Apotheken in Wohnortnähe diesen Service anbieten, kann über www.mein-apothekenmanager.de eingesehen werden. Ab Mitte Juli sollen dann auch impfende Ärzte in der Lage sein, die QR-Codes zu erzeugen.

Für alle Gruppen ist natürlich jederzeit auch die Vorlage des gelben Impfpasses, des ausgedruckten QR-Codes oder des EU-Impfzertifikats möglich.

Quelle: Landratsamt München

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22.06.2021 100.000 Zweitimpfungen im Landkreis München

Exakt 101.215 Personen haben bis zum gestrigen Abend im Landkreis München ihre Zweitimpfung erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 32,86 Prozent der aktuell impffähigen Bürger über 12 Jahren.

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Insgesamt wurden im Landkreis bislang mehr als eine Viertelmillion Impfungen verabreicht, exakt 253.729. 152.514 davon entfallen auf Erstimpfungen. Gemessen an der impffähigen Bevölkerung ist damit fast jeder zweite Landkreisbürger mindestens einmal geimpft (49,51 Prozent).

Inzwischen konnte ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden. Rund 88.000 der Impfungen wurden in Arztpraxen durchgeführt, davon mehr als 58.000 Erst- und knapp 30.000 Zweitimpfungen.

„Jeder dritte Landkreisbürger im impffähigen Alter ist bereits vollständig geimpft, jeder zweite verfügt mindestens über die Erstimpfung. Das sind großartige Meilensteine! Gerade nach den letzten Wochen, in welchen wir in den Impfzentren ausschließlich Zweitimpfungen durchführen konnten, sind uns nun wieder größere Liefermengen angekündigt. Allein diese Woche erwarten wir insgesamt knapp 13.000 Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen, die direkt an Arztpraxen und Betriebsärzte geliefert werden. In den kommenden Wochen werden wir vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen können, das stimmt mich äußerst positiv“, so Landrat Christoph Göbel.

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Wer in den letzten beiden Wochen seine Erst- oder Zweitimpfung in einem Impfzentrum erhalten hat, dem wurde zusätzlich zur üblichen Impfdokumentation auch gleich ein europäisches Impfzertifikat in Papierform ausgehändigt. Darauf ist auch ein QR-Code enthalten, der mittels Corona-Warn-App oder CovPass-App vom RKI eingescannt werden kann. Dort werden dann persönliche Daten sowie Datum der Impfung, Art des Impfstoffs und die individuelle Zertifikationsnummer erfasst. Bei Bedarf kann dann der QR-Code in der App vorgezeigt und überprüft werden. Wichtig: Es handelt sich dabei um einen neuen QR-Code, nicht um die Codes, die bereits auf der Impfdokumentation erfasst sind.

Wer seine Impfungen im Impfzentrum erhalten hat und noch bei BayIMCO registriert ist, der erhält ab dem 25. Juni den QR-Code direkt über seinen BayIMCO-Account. Personen, die zwar im Impfzentrum geimpft wurden, aber kein BayIMCO-Profil mehr haben, können ab Juli über eine dann zur Verfügung stehende Website ihren individuellen QR-Code erzeugen.

Alternativ können die beiden letztgenannten wie auch Personen, die ihre Impfungen in einer Arztpraxis erhalten haben, seit 14. Juni in teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage ihres gelben Impfpasses einen QR-Code erzeugen lassen. Welche Apotheken in Wohnortnähe diesen Service anbieten, kann über www.mein-apothekenmanager.de eingesehen werden. Ab Mitte Juli sollen dann auch impfende Ärzte in der Lage sein, die QR-Codes zu erzeugen.

Für alle Gruppen ist natürlich jederzeit auch die Vorlage des gelben Impfpasses, des ausgedruckten QR-Codes oder des EU-Impfzertifikats möglich.

Quelle: Landratsamt München

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