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| | von Landkreis Starnberg

3G-Regel entfällt

Aufgrund der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetztes ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich.

Weiterhin Terminvereinbarung und FFP2-Make erforderlich

Aufgrund der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetztes ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin erforderlich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend.

Nur über den Haupteingang

Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, weiterhin auf Begleitpersonen zu verzichten.

Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Starnberg

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3G-Regel entfällt

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Weiterhin Terminvereinbarung und FFP2-Make erforderlich

Aufgrund der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetztes ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin erforderlich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend.

Nur über den Haupteingang

Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, weiterhin auf Begleitpersonen zu verzichten.

Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Starnberg

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