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Grafik: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland / KI-generiert)
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Abo-Fallen bei Übersetzungs-Apps

Was als praktischer Reisebegleiter daherkommt, entpuppt sich nicht selten als digitale Kostenfalle.

Sprechen Sie Abo?
Tücken bei Lern- und Übersetzungs-Apps

Noch schnell ein paar Brocken Italienisch fürs Gelato an der Strandpromenade lernen, die Paella auf Spanisch bestellen oder auf Französisch nach dem Weg zum Musée fragen? Wer sich sprachlich auf den Sommerurlaub einstimmen will, greift gerne zur App. Der digitale Sprachcoach ist schnell geladen, scheinbar günstig – und verspricht: Alles ganz easy.

Doch was als praktischer Reisebegleiter daherkommt, entpuppt sich nicht selten als digitale Kostenfalle. Das zeigen Fälle des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland: automatisch verlängerte Verträge, undurchsichtige Kostenmodelle, datenhungrige Übersetzungsfunktionen – und Anbieter, die sich irgendwo zwischen App-Store und Auslandssitz verstecken.

Zeit aufzuklären – damit aus „Merci“ am Ende nicht „Mon Dieu!“ wird.
Sprach-Apps locken mit Gratis-Testzeiträumen. Aber Vorsicht - das kann am Ende teuer werden! (Bild: KI-generiert)

Kostenlos lernen oder teure Lektion?

Viele Sprachlern-Apps locken plakativ mit großzügigen Gratis-Testphasen. Denn was nichts kostet, wird oft unbedacht installiert. Dabei müssen Anbieter bereits im Vorfeld klar und verständlich über das Produkt, die Kosten, die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen und das Widerrufsrecht informieren. Die Beratungspraxis des EVZ zeigt aber: Es gibt immer wieder Unternehmen, die sich nicht an diese Informationspflichten halten. Die vertraglichen Angaben verstecken sich dann, wenn überhaupt, überall auf der Seite. Mit dabei: kostenpflichtige Abos, automatische Verlängerungen, eingeschränkte Widerrufsrechte.

„Das vermeintliche Gratis-Angebot endet nicht selten unzulässigerweise in einem langfristigen Vertrag“, warnt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland. „Und der kann beginnen, bevor überhaupt die erste Vokabel sitzt.“ Denn wer direkt loslegen möchte, wird oft aufgefordert, auf die Möglichkeit des Widerrufs zu verzichten. Heißt das also Adieu Widerrufsrecht? Nein, denn – was viele Nutzer nicht wissen – dieser Verzicht ist bei solchen Apps in den meisten Fällen unwirksam. „Und selbst informierte Verbraucher tun sich oft schwer, allein wieder aus diesem Vertrag herauszukommen“, betont die Juristin.

Die kostenlosen Probe-Abonnements haben noch einen weiteren Haken: Läuft der Zeitraum ohne Widerruf oder Kündigung ab, sehen viele AGB eine automatische Verlängerung des Vertrages vor. Wurde der Verbraucher darüber vor Abschluss klar informiert, dass das Angebot nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wird, besteht kein erneutes Widerrufsrecht.

Capella Nova

Hola Versteckspiel

Besonders tückisch: Viele Verbraucher wissen gar nicht, mit wem sie den Vertrag eigentlich abgeschlossen haben. App-Stores wie Google Play oder Apple wickeln die Zahlung ab – Vertragspartner ist aber oft ein ganz anderes Unternehmen. Im Konfliktfall beginnt dann ein Hin und Her zwischen Anbieter und Plattform. „Leider begegnet uns dieser pingpongartige Kundenservice regelmäßig“, sagt Wojtal. „Und das kann Nutzerinnen und Nutzer regelrecht zur Verzweiflung bringen.“

Wenn das Datenvolumen arrivederci sagt

Auch nach Vertragsabschluss kann es teuer werden. Viele der praktischen Funktionen – etwa Live-Übersetzungen per Kamera oder Spracheingabe – setzen eine dauerhafte Internetverbindung voraus. Offline-Versionen fehlen häufig oder sind nur gegen Aufpreis verfügbar. Das ist vor allem im Ausland problematisch. Denn wer nicht aufpasst, gerät ins Roaming – mitunter in Netze außerhalb der EU. Zwar schützt innerhalb Europas das Prinzip „Roam like at home“, doch in Grenzregionen zu Drittstaaten, auf Fähren oder Kreuzfahrten greifen schnell teure Sondertarife. „Wer im falschen Netz landet – ob freiwillig oder nicht – riskiert am Ende sehr hohe Rechnungen“, betont die Co-Leiterin des EVZ.

Fazit: Lieber AGB statt ABC

Vor dem Installieren:

  • App-Store-Infos genau lesen: Wer ist Anbieter? Wo sitzt er?
  • Erfahrungen einholen: Was schreiben andere Nutzer über den Anbieter? Bewertungsplattformen können Hinweise auf schwarze Schafe und Zusatzkosten liefern.
  • AGB prüfen: Gibt es ein Widerrufsrecht – und wie wird es geregelt?
  • Testphasen im Kalender markieren: Rechtzeitig kündigen!
  • Offline-Funktionen checken: Läuft die App auch ohne Internet? Und welche Berechtigungen fordert die App auf meinem Mobilgerät und sind die wirklich notwendig beziehungsweise will ich das?

Sprach- und Übersetzungs-Apps können im Urlaub hilfreich sein – wenn man weiß, was man da eigentlich herunterlädt. Wer blind klickt, zahlt am Ende für Lektionen, die er nie wollte. Oder für Netznutzung, die nicht eingeplant war. Nicht jede App spricht Klartext. Wer hinschaut, spart sich nicht nur Ärger – sondern vielleicht auch genug Geld für eine Extra-Portion Gelato.

Hilfe im Problemfall

Wenn es bereits Ärger mit Anbietern von Sprach- oder Übersetzungs-Apps mit Sitz im europäischen Ausland gibt, hilft das Juristen-Team des EVZ Deutschland kostenlos.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Abo-Fallen bei Übersetzungs-Apps

Was als praktischer Reisebegleiter daherkommt, entpuppt sich nicht selten als digitale Kostenfalle.

Robert Romanic

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Noch schnell ein paar Brocken Italienisch fürs Gelato an der Strandpromenade lernen, die Paella auf Spanisch bestellen oder auf Französisch nach dem Weg zum Musée fragen? Wer sich sprachlich auf den Sommerurlaub einstimmen will, greift gerne zur App. Der digitale Sprachcoach ist schnell geladen, scheinbar günstig – und verspricht: Alles ganz easy.

Doch was als praktischer Reisebegleiter daherkommt, entpuppt sich nicht selten als digitale Kostenfalle. Das zeigen Fälle des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland: automatisch verlängerte Verträge, undurchsichtige Kostenmodelle, datenhungrige Übersetzungsfunktionen – und Anbieter, die sich irgendwo zwischen App-Store und Auslandssitz verstecken.

Zeit aufzuklären – damit aus „Merci“ am Ende nicht „Mon Dieu!“ wird.
Sprach-Apps locken mit Gratis-Testzeiträumen. Aber Vorsicht - das kann am Ende teuer werden! (Bild: KI-generiert)

Kostenlos lernen oder teure Lektion?

Viele Sprachlern-Apps locken plakativ mit großzügigen Gratis-Testphasen. Denn was nichts kostet, wird oft unbedacht installiert. Dabei müssen Anbieter bereits im Vorfeld klar und verständlich über das Produkt, die Kosten, die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen und das Widerrufsrecht informieren. Die Beratungspraxis des EVZ zeigt aber: Es gibt immer wieder Unternehmen, die sich nicht an diese Informationspflichten halten. Die vertraglichen Angaben verstecken sich dann, wenn überhaupt, überall auf der Seite. Mit dabei: kostenpflichtige Abos, automatische Verlängerungen, eingeschränkte Widerrufsrechte.

„Das vermeintliche Gratis-Angebot endet nicht selten unzulässigerweise in einem langfristigen Vertrag“, warnt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland. „Und der kann beginnen, bevor überhaupt die erste Vokabel sitzt.“ Denn wer direkt loslegen möchte, wird oft aufgefordert, auf die Möglichkeit des Widerrufs zu verzichten. Heißt das also Adieu Widerrufsrecht? Nein, denn – was viele Nutzer nicht wissen – dieser Verzicht ist bei solchen Apps in den meisten Fällen unwirksam. „Und selbst informierte Verbraucher tun sich oft schwer, allein wieder aus diesem Vertrag herauszukommen“, betont die Juristin.

Die kostenlosen Probe-Abonnements haben noch einen weiteren Haken: Läuft der Zeitraum ohne Widerruf oder Kündigung ab, sehen viele AGB eine automatische Verlängerung des Vertrages vor. Wurde der Verbraucher darüber vor Abschluss klar informiert, dass das Angebot nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wird, besteht kein erneutes Widerrufsrecht.

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Besonders tückisch: Viele Verbraucher wissen gar nicht, mit wem sie den Vertrag eigentlich abgeschlossen haben. App-Stores wie Google Play oder Apple wickeln die Zahlung ab – Vertragspartner ist aber oft ein ganz anderes Unternehmen. Im Konfliktfall beginnt dann ein Hin und Her zwischen Anbieter und Plattform. „Leider begegnet uns dieser pingpongartige Kundenservice regelmäßig“, sagt Wojtal. „Und das kann Nutzerinnen und Nutzer regelrecht zur Verzweiflung bringen.“

Wenn das Datenvolumen arrivederci sagt

Auch nach Vertragsabschluss kann es teuer werden. Viele der praktischen Funktionen – etwa Live-Übersetzungen per Kamera oder Spracheingabe – setzen eine dauerhafte Internetverbindung voraus. Offline-Versionen fehlen häufig oder sind nur gegen Aufpreis verfügbar. Das ist vor allem im Ausland problematisch. Denn wer nicht aufpasst, gerät ins Roaming – mitunter in Netze außerhalb der EU. Zwar schützt innerhalb Europas das Prinzip „Roam like at home“, doch in Grenzregionen zu Drittstaaten, auf Fähren oder Kreuzfahrten greifen schnell teure Sondertarife. „Wer im falschen Netz landet – ob freiwillig oder nicht – riskiert am Ende sehr hohe Rechnungen“, betont die Co-Leiterin des EVZ.

Fazit: Lieber AGB statt ABC

Vor dem Installieren:

  • App-Store-Infos genau lesen: Wer ist Anbieter? Wo sitzt er?
  • Erfahrungen einholen: Was schreiben andere Nutzer über den Anbieter? Bewertungsplattformen können Hinweise auf schwarze Schafe und Zusatzkosten liefern.
  • AGB prüfen: Gibt es ein Widerrufsrecht – und wie wird es geregelt?
  • Testphasen im Kalender markieren: Rechtzeitig kündigen!
  • Offline-Funktionen checken: Läuft die App auch ohne Internet? Und welche Berechtigungen fordert die App auf meinem Mobilgerät und sind die wirklich notwendig beziehungsweise will ich das?

Sprach- und Übersetzungs-Apps können im Urlaub hilfreich sein – wenn man weiß, was man da eigentlich herunterlädt. Wer blind klickt, zahlt am Ende für Lektionen, die er nie wollte. Oder für Netznutzung, die nicht eingeplant war. Nicht jede App spricht Klartext. Wer hinschaut, spart sich nicht nur Ärger – sondern vielleicht auch genug Geld für eine Extra-Portion Gelato.

Hilfe im Problemfall

Wenn es bereits Ärger mit Anbietern von Sprach- oder Übersetzungs-Apps mit Sitz im europäischen Ausland gibt, hilft das Juristen-Team des EVZ Deutschland kostenlos.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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