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Muss das wirklich sein?  (Foto: ADFC)
Muss das wirklich sein? (Foto: ADFC)

ADFC-Autobahn-Verbot bestätigt

Autobahn-Verbot bestätigt: ADFC München kritisiert Entscheidung des Gerichts scharf

Das Münchner Verwaltungsgericht hat heute, Donnerstag, 15.5.2025, die Klage des ADFC München auf Freigabe der Autobahn A96 für die Radsternfahrt am kommenden Sonntag, den 18. Mai 2025, abgewiesen. Der ADFC sieht mit diesem Verbot das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv verletzt. Die Sternfahrt findet auf jeden Fall statt, jetzt ohne den Autobahnabschnitt.

Die große ADFC-Fahrraddemo steht unter dem Motto „Einfach aufsteigen, sicher ankommen – Radinfrastruktur in Autobahn-Qualität!“ Erwartet werden Tausende Radfahrende aus der gesamten Metropolregion Münchens, die für bessere Radverkehrsbedingungen demonstrieren. Den geplanten Höhepunkt der Radldemo, die Fahrt über die für den Kfz-Verkehr gesperrte Autobahn A96 von Sendling bis Blumenau, hatte die Versammlungsbehörde im Kreisverwaltungsreferat in der vergangenen Woche untersagt.  Der ADFC hatte dagegen Eilklage beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Klage jetzt abgelehnt und die Sternfahrt auf der A96 untersagt.

Andreas Schön, 1, Vorsitzender ADFC München, sagt: „Das Gericht ist auf unsere Argumente in keiner Weise eingegangen. Wir halten die Gründe für die Ablehnung weiterhin für nicht stichhaltig, denn die Folgen für den Kfz-Verkehr werden massiv überschätzt. Staus und Baustellen gibt es ständig in München, eine kurzzeitige Nutzung der Autobahn für unsere friedliche Demonstration wäre vertretbar gewesen. Es zeigt sich wieder: Die Autobahn ist das Heiligtum der deutschen Verkehrspolitik. Sie sollte aber nicht unantastbar sein, wenn es um den berechtigten Protest vieler Menschen geht. Ein wesentliches Ziel unserer Sternfahrt ist es, zu zeigen und erlebbar zu machen, wie gut Verkehrsinfrastruktur gestaltet sein kann. Dieses Signal wurde uns nun verwehrt.“

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Verzicht auf nächste Instanz

Auf eine Klage vor der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgericht, verzichtet der ADFC aus Zeitgründen. „Wenn wir mehr Zeit hätten, würden wir in die nächste Instanz gehen. Wir brauchen jetzt jedoch Planungssicherheit für einen geordneten und sicheren Ablauf und für die Teilnehmer:innen der Radsternfahrt“, sagt Schön. „Die Radsternfahrt wird ausschließlich ehrenamtlich organisiert und von knapp 200 Demozugführer:innen und Ordner:innen begleitet, die endlich wissen wollen und müssen, wo und wann sie eingesetzt werden. Alles andere wäre unzumutbar.“

Quelle: ADFC München

Kommentar

Irgendwann kam es Mode: Jeder Protestler der auf sich aufmerksam machen will, legt den Verkehr lahm! Bei den Klimaklebern waren sich noch die meisten einig, dass das Blockieren von Autobahnauffahrten nicht geht. Die haben sich allerdings nicht mal um eine Genehmigung bemüht.

Wie war das eigentlich mit den Bauernprotesten wegen des Wegfalls der Dieselsubvention? Die haben die halbe Republik blockiert und es hatte kein Nachspiel. Sorry, aber dafür darf es ebenfalls kein Verständnis geben und entsprechende Sanktionen wären angemessen gewesen.

Weder Fahrräder noch Traktoren gehören auf die Autobahn!

Redaktion Unser Würmtal / jh

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Die große ADFC-Fahrraddemo steht unter dem Motto „Einfach aufsteigen, sicher ankommen – Radinfrastruktur in Autobahn-Qualität!“ Erwartet werden Tausende Radfahrende aus der gesamten Metropolregion Münchens, die für bessere Radverkehrsbedingungen demonstrieren. Den geplanten Höhepunkt der Radldemo, die Fahrt über die für den Kfz-Verkehr gesperrte Autobahn A96 von Sendling bis Blumenau, hatte die Versammlungsbehörde im Kreisverwaltungsreferat in der vergangenen Woche untersagt.  Der ADFC hatte dagegen Eilklage beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Klage jetzt abgelehnt und die Sternfahrt auf der A96 untersagt.

Andreas Schön, 1, Vorsitzender ADFC München, sagt: „Das Gericht ist auf unsere Argumente in keiner Weise eingegangen. Wir halten die Gründe für die Ablehnung weiterhin für nicht stichhaltig, denn die Folgen für den Kfz-Verkehr werden massiv überschätzt. Staus und Baustellen gibt es ständig in München, eine kurzzeitige Nutzung der Autobahn für unsere friedliche Demonstration wäre vertretbar gewesen. Es zeigt sich wieder: Die Autobahn ist das Heiligtum der deutschen Verkehrspolitik. Sie sollte aber nicht unantastbar sein, wenn es um den berechtigten Protest vieler Menschen geht. Ein wesentliches Ziel unserer Sternfahrt ist es, zu zeigen und erlebbar zu machen, wie gut Verkehrsinfrastruktur gestaltet sein kann. Dieses Signal wurde uns nun verwehrt.“

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Auf eine Klage vor der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgericht, verzichtet der ADFC aus Zeitgründen. „Wenn wir mehr Zeit hätten, würden wir in die nächste Instanz gehen. Wir brauchen jetzt jedoch Planungssicherheit für einen geordneten und sicheren Ablauf und für die Teilnehmer:innen der Radsternfahrt“, sagt Schön. „Die Radsternfahrt wird ausschließlich ehrenamtlich organisiert und von knapp 200 Demozugführer:innen und Ordner:innen begleitet, die endlich wissen wollen und müssen, wo und wann sie eingesetzt werden. Alles andere wäre unzumutbar.“

Quelle: ADFC München

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Irgendwann kam es Mode: Jeder Protestler der auf sich aufmerksam machen will, legt den Verkehr lahm! Bei den Klimaklebern waren sich noch die meisten einig, dass das Blockieren von Autobahnauffahrten nicht geht. Die haben sich allerdings nicht mal um eine Genehmigung bemüht.

Wie war das eigentlich mit den Bauernprotesten wegen des Wegfalls der Dieselsubvention? Die haben die halbe Republik blockiert und es hatte kein Nachspiel. Sorry, aber dafür darf es ebenfalls kein Verständnis geben und entsprechende Sanktionen wären angemessen gewesen.

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