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Gauting | | von Gemeinde Gauting

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gauting

Kalenderwoche 48

Hinweise auf ortsübliche Bekanntmachungen: Bebauungsplan Nr. 15/ UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße – vorübergehende Errichtung Eines weiteren Nebengebäudes „Empfangshäuschen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 47 der Gemarkung Unterbrunn. Aushang bis einschl.: 22. 12. 2020.

Bebauungsplan Nr. 192/GAUTING für ein Teilgebiet westlich der Hangstraße – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetz¬buch (BauGB). Aushang bis einschließlich: 19. 1. 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die ortsüblichen Bekanntmachungen zu o. g. Betreffs entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates im Amtsblatt veröffentlicht und an der Anschlagtafel am Haupteingang des Rathauses Gauting, Bahnhofstraße 7, 82131 Gauting, sowie an der Anschlagtafel des Bürgerbüros Stockdorf, Mitterweg 34, 82131 Stockdorf, angebracht wurde. Außerdem finden Sie Bekanntmachungen auch unter www.gauting.de.

Quelle: Gemeinde Gauting

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Hinweise auf ortsübliche Bekanntmachungen: Bebauungsplan Nr. 15/ UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße – vorübergehende Errichtung Eines weiteren Nebengebäudes „Empfangshäuschen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 47 der Gemarkung Unterbrunn. Aushang bis einschl.: 22. 12. 2020.

Bebauungsplan Nr. 192/GAUTING für ein Teilgebiet westlich der Hangstraße – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetz¬buch (BauGB). Aushang bis einschließlich: 19. 1. 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die ortsüblichen Bekanntmachungen zu o. g. Betreffs entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates im Amtsblatt veröffentlicht und an der Anschlagtafel am Haupteingang des Rathauses Gauting, Bahnhofstraße 7, 82131 Gauting, sowie an der Anschlagtafel des Bürgerbüros Stockdorf, Mitterweg 34, 82131 Stockdorf, angebracht wurde. Außerdem finden Sie Bekanntmachungen auch unter www.gauting.de.

Quelle: Gemeinde Gauting

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