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Gauting | | von Gemeinde Gauting

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gauting

Kalenderwoche 40

18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 12.10.2021, um 19.15 Uhr im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal. Tagesordnung:

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021

3. Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse

4. Laufende Verwaltungsangelegenheiten

5. Sommerbad Gauting; hier: Bericht zur Badesaison 2021

6. Regionalmanagement München Südwest e.V.; hier: Fortführung des Vereins und Beschluss über die künftige Höhe des Mitgliedsbeitrags (Ö/0275/XV.WP)

7. Verschiedene öffentliche Angelegenheiten.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juli 2021: Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, die Satzung für die freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung (FwS), ausgefertigt am 30. September 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde am 07.10.2021 amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft. Zusätzlich wird die Satzung in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28. September 2021: Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger ausgefertigt am 05.Oktober 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde am 07.10.2021 amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zusätzlich wird die Satzung in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung.

Quelle: Gemeinde Gauting

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021

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Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juli 2021: Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, die Satzung für die freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung (FwS), ausgefertigt am 30. September 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde am 07.10.2021 amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft. Zusätzlich wird die Satzung in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28. September 2021: Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger ausgefertigt am 05.Oktober 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde am 07.10.2021 amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zusätzlich wird die Satzung in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung.

Quelle: Gemeinde Gauting

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