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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 34

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit; Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.08.2020 bis 21.09.2020

Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Baulinienänderungsplans B l 53/56 vom 18.02.1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 gefasst. Der Gemeinderat Gräfelfing hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.12.2019 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Baulinien-Änderungsplans Bl 53/56 vom 18.02.1957 betreffend die Grundstücke mit den Flurnummern 447, 447/1, 447/3, 447/4, 447/5 und 450/T sowie 1040/T gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB be- schlossen.

Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Baulinienplans BI 53/56 vom 18.02.1957 werden auf den vorstehend genannten Grundstücken auch der Baulinien-Änderungsplan Nr. 125/B/33 vom 04.10.1934, der Baulinien-Änderungsplan Nr. 45/B/33 vom 02.06.1933, der Baulinienplan Nr. 106/B/07 vom 08.11.1907 sowie der Baulinienplan Nr. 150/B vom 14.06.1902 aufgehoben.

Die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 21.07.2020 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 21. August 2020 bis 21. September 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Gräfelfing unter http://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html zur Verfügung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurden am 13.08.2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.


Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

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Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit; Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.08.2020 bis 21.09.2020

Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Baulinienänderungsplans B l 53/56 vom 18.02.1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 gefasst. Der Gemeinderat Gräfelfing hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.12.2019 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Baulinien-Änderungsplans Bl 53/56 vom 18.02.1957 betreffend die Grundstücke mit den Flurnummern 447, 447/1, 447/3, 447/4, 447/5 und 450/T sowie 1040/T gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB be- schlossen.

Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Baulinienplans BI 53/56 vom 18.02.1957 werden auf den vorstehend genannten Grundstücken auch der Baulinien-Änderungsplan Nr. 125/B/33 vom 04.10.1934, der Baulinien-Änderungsplan Nr. 45/B/33 vom 02.06.1933, der Baulinienplan Nr. 106/B/07 vom 08.11.1907 sowie der Baulinienplan Nr. 150/B vom 14.06.1902 aufgehoben.

Die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 21.07.2020 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 21. August 2020 bis 21. September 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Gräfelfing unter http://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html zur Verfügung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurden am 13.08.2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.


Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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