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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 15

Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03. 2022 die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gräfelfing (Feuer¬wehrsatzung) beschlossen. Diese Satzung tritt am 14.04.2022 in Kraft. Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gräfelfing (Feuerwehrsatzung) wurde in der Verwaltung im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 28, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) und kann dort während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus ist die vollständige Satzung auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Bauverwaltung veröffentlicht.

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19.04.2022 bis 04.05.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") für die Grundstücke mit den Flur-nummern 350/13 T, 642/2 sowie 642/14 T. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") - umfassend die Flurnummern 350/13 T, 642/2 sowie 642/14 T - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.03.2022 (einschließlich der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 19. April 2022 bis 04. Mai 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Wind-fang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus u. sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/aktuelle Bauleitplanverfahren.html od. unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungs¬plan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 17.12. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19.04.2022 bis 04.05.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") für die Grundstücke mit den Flur-nummern 350/13 T, 642/2 sowie 642/14 T. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") - umfassend die Flurnummern 350/13 T, 642/2 sowie 642/14 T - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.03.2022 (einschließlich der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 19. April 2022 bis 04. Mai 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Wind-fang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus u. sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/aktuelle Bauleitplanverfahren.html od. unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungs¬plan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 17.12. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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