Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 30
Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie den Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) beschlossen. Beide Satzungen treten am 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) wurden in der Verwaltung im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 24, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) und können dort während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus werden die vollständigen Satzungen auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Ordnungs- und Sozialverwaltung veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 30
Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie den Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) beschlossen. Beide Satzungen treten am 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) wurden in der Verwaltung im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 24, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) und können dort während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus werden die vollständigen Satzungen auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Ordnungs- und Sozialverwaltung veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
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Kalenderwoche 30
Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie den Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) beschlossen. Beide Satzungen treten am 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung), sowie die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzersatzung) wurden in der Verwaltung im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 24, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) und können dort während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus werden die vollständigen Satzungen auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Ordnungs- und Sozialverwaltung veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing