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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 32

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 12.08.2022 bis 02.09.2022. Aufstellung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 50 "Pschorrhof" (Lochhamer Straße 78) umfassend die Flurnummern 1039, 1035/47, 1035/2T und 1035/46T; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.05. 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 "Pschorrhof" (Lochhamer Straße 78) – umfassend die Flurnummern 1039, 1035/47, 1035/2T sowie 1035/46T – gebilligt und die Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 (einschließlich des Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 12. August 2022 bis 02. September 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unterhttps:/Iwww.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter https:/Igeoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Telefon-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Telefon-Nr. 85 82 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personen bezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren: Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 10.08.2022 bis 24.08.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25A ("Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus") für den Bereich zwischen der Lochhamer Straße, Lindenstraße, Buchenstraße und Friedenstraße umfassend die Flurnummern 1035/2T, 1035/46 und 1035/57; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 25A ("Senioren¬zentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus") – umfassend die Flurnummern 1035/2T, 1035/46 und 1035/57 – gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gern. § 13a BauGB durchgeführt. Im be¬schleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 10. August 2022 bis 24. August 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist äußern.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Kalenderwoche 32

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 12.08.2022 bis 02.09.2022. Aufstellung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 50 "Pschorrhof" (Lochhamer Straße 78) umfassend die Flurnummern 1039, 1035/47, 1035/2T und 1035/46T; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.05. 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 "Pschorrhof" (Lochhamer Straße 78) – umfassend die Flurnummern 1039, 1035/47, 1035/2T sowie 1035/46T – gebilligt und die Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 (einschließlich des Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 12. August 2022 bis 02. September 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unterhttps:/Iwww.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter https:/Igeoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Telefon-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Telefon-Nr. 85 82 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personen bezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren: Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 10.08.2022 bis 24.08.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25A ("Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus") für den Bereich zwischen der Lochhamer Straße, Lindenstraße, Buchenstraße und Friedenstraße umfassend die Flurnummern 1035/2T, 1035/46 und 1035/57; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 25A ("Senioren¬zentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus") – umfassend die Flurnummern 1035/2T, 1035/46 und 1035/57 – gefasst. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gern. § 13a BauGB durchgeführt. Im be¬schleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 10. August 2022 bis 24. August 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist äußern.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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