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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 40

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetz¬buches (BauGB) vom 07.10.2022 bis 08.11.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 A (“Seniorenzentrum Rudolf u. Maria Gunst-Haus“) für die Grundstücke mit den Flurnummern 1035/2, 1035/46 und 1035/57. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 27.09. 2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 A („Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus“) - umfassend die Flurnummern 1035/2, 1035/46 und 1035/57 - gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Aus¬legungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungs¬plan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 A („Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus“) und die Begründung (einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und des Fachbeitrages zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) liegen in der Zeit vom 07. Oktober 2022 bis 08. November 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurden am 29.09.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf d. gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetz¬buches (BauGB) vom 07.10.2022 bis 08.11.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 A (“Seniorenzentrum Rudolf u. Maria Gunst-Haus“) für die Grundstücke mit den Flurnummern 1035/2, 1035/46 und 1035/57. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 27.09. 2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 A („Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus“) - umfassend die Flurnummern 1035/2, 1035/46 und 1035/57 - gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Aus¬legungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungs¬plan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 A („Seniorenzentrum Rudolf und Maria Gunst-Haus“) und die Begründung (einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und des Fachbeitrages zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) liegen in der Zeit vom 07. Oktober 2022 bis 08. November 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurden am 29.09.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf d. gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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