Wir bieten für besondere Anlässe Ihre Abendgarderobe: Hochzeiten, Abschlussball und weitere besondere Anlässe.
Online-Preisrechner für Immobilien von AkuRat-Immobilien
Dorfgalerie - Flower Power
Reformhaus Mayr - 10% Happy-Day Rabatt am 02.06.2023
TEILEN
ZURÜCK
Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 18

2. Sitzung Ausschuss f. Umwelt, Energie u. Mobilität am Donnerstag, 11.05.2023, 19.15 Uhr, Aula/Pausenhalle im KHG, Adalbert-Stifter-Platz 2. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 09.03.2023

2. Bekanntgaben

3. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen als Ergebnis des integrierten Gesamtverkehrskonzepts der Gemeinde Gräfelfing

4. Förderprogramm Fernwärmeanschlüsse in Gräfelfing

5. 29++ Klima. Energie. Initiative. - Treibhausgas-Zieldefinition Gemeinde Gräfelfing

6. Kommunale Wärmeplanung

7. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste: Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Gräfelfing für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts München und den Strafkammern des Landgerichts München. 1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht München und das Amtsgericht München gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 - 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Außenstelle des Rathauses Gräfelfing, Bahnhofstr. 93, 82166 Gräfelfing, Einwohnermeldeamt. Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

Zurück

Am besten unterhalten wir uns persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Dr. Yasemin Brechenmacher -  Fachärztin für Urologie
Reformhaus Mayr - 10% Happy-Day Rabatt am 02.06.2023
Online-Preisrechner für Immobilien von AkuRat-Immobilien
Dorfgalerie - Flower Power
Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 18

Reformhaus Mayr - 10% Happy-Day Rabatt am 02.06.2023

2. Sitzung Ausschuss f. Umwelt, Energie u. Mobilität am Donnerstag, 11.05.2023, 19.15 Uhr, Aula/Pausenhalle im KHG, Adalbert-Stifter-Platz 2. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 09.03.2023

2. Bekanntgaben

3. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen als Ergebnis des integrierten Gesamtverkehrskonzepts der Gemeinde Gräfelfing

4. Förderprogramm Fernwärmeanschlüsse in Gräfelfing

5. 29++ Klima. Energie. Initiative. - Treibhausgas-Zieldefinition Gemeinde Gräfelfing

6. Kommunale Wärmeplanung

7. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste: Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Gräfelfing für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts München und den Strafkammern des Landgerichts München. 1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht München und das Amtsgericht München gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 - 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Außenstelle des Rathauses Gräfelfing, Bahnhofstr. 93, 82166 Gräfelfing, Einwohnermeldeamt. Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

Zurück