Dr. Yasemin Brechenmacher -  Fachärztin für Urologie
Fotografie Andrea Stölzl - Realität mit einer Prise Zauber
Reformhaus Mayr - Super-Spar-Tag 10%
Unser Würmtal TV
OrthoMedical - das Sanitätshaus in Ihrer Nähe
TEILEN
ZURÜCK
Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 19

Öffentliche Bekanntmachung: Zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz. Vollzug des Meldegesetzes. Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen

a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht: Soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen

b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören, § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG

c) Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen

d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG

e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMGDer Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde. Petra Hierl-Schmitz, Amtsleitung Ordnungs- und Sozialverwaltung.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

Zurück

SLine Jürgen Haubeil - Homepages | Server | Datenbanken | SEO | CMS
Esslinger Beton. Bau-Ideen für Haus und Garten.
Reformhaus Mayr - Super-Spar-Tag 10%
Unser Würmtal TV
OrthoMedical - das Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Fotografie Andrea Stölzl - Realität mit einer Prise Zauber
Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 19

Reformhaus Mayr - Super-Spar-Tag 10%

Öffentliche Bekanntmachung: Zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz. Vollzug des Meldegesetzes. Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen

a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht: Soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen

b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören, § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG

c) Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen

d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG

e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMGDer Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde. Petra Hierl-Schmitz, Amtsleitung Ordnungs- und Sozialverwaltung.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

Zurück