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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 9

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02.2025 bis 28.03.2025. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 nach Abwä̈gung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frü̈hzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. l BauGB und § 4 Abs. l BauGB, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1K - Ge¬biet zwischen der Würm und der Martinsrieder Straße sowie zwischen der Spitzackerstraße und der Gemeindegrenze zu Planegg - gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Ö̈ffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzufü̈hren. Die Ö̈ffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 27. Februar 2025 bis 28. Mä̈rz 2025 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und Innentü̈r am Haupteingang (Windfang), 82166 Grä̈felfing, wä̈hrend der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr so¬wie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) ü̈ber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Grä̈felfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist elektronisch an Bauleitplanung@graefelfing.bayern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde die Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. Nr. 85 82 10 44, E-Mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Paripovic, Zimmer 20/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, T. 85 82 10 75, E-Mail: t.paripovic@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-undregionalplanung/bebauungsplaene.html eingestellt ist und ebenfalls an o.g. Stelle vor Ort öffentlich ausliegt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

Gemeinde Gräfelfing

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02.2025 bis 28.03.2025. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 nach Abwä̈gung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frü̈hzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. l BauGB und § 4 Abs. l BauGB, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1K - Ge¬biet zwischen der Würm und der Martinsrieder Straße sowie zwischen der Spitzackerstraße und der Gemeindegrenze zu Planegg - gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Ö̈ffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzufü̈hren. Die Ö̈ffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 27. Februar 2025 bis 28. Mä̈rz 2025 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und Innentü̈r am Haupteingang (Windfang), 82166 Grä̈felfing, wä̈hrend der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr so¬wie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) ü̈ber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Grä̈felfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist elektronisch an Bauleitplanung@graefelfing.bayern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde die Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. Nr. 85 82 10 44, E-Mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Paripovic, Zimmer 20/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, T. 85 82 10 75, E-Mail: t.paripovic@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-undregionalplanung/bebauungsplaene.html eingestellt ist und ebenfalls an o.g. Stelle vor Ort öffentlich ausliegt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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